Kurzmitteilung – Verwaltungsgericht verwirft Klagen in 1. Instanz

Die Klagen von 3 Familien und der Ev.Ref. Kirchengemeinde Lengerich gegen die Erlaubnis der laufenden Pumpversuche in Lengerich-Handrup durch den Landkreis Emsland (1) wurde am 8.7.2021 mündlich vor dem Verwaltungsgericht in Osnabrück verhandelt. In diesem Termin bestätigten sich von den Klägern gerügte erhebliche Verfahrensmängel bei der Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP).

Im zweiten Gerichtstermin legte der Beklagte Landkreis nun mit einer zwischenzeitlich durchgeführten zweiten UVP-Vorprüfung nach, gegen die das Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 16.09.2021 zunächst erneut Bedenken äußerte.

Nach Bewertung der Kläger weist auch die nachgebesserte UVP-Vorprüfung noch erhebliche Mängel auf. Insbesondere sind in der nachgereichten Vorprüfung Prüfungsbereiche vornherein als nicht zu prüfen bezeichnet worden, obgleich diese im Rahmen einer Vorprüfung hätten untersucht werden müssen. So ist insbesondere der Prüfungsbereich „Baumhecken und avifaunistisch wertvoller Bereiche (u.a. Vogelbrutschutzgebiete) außerhalb von Natura 2000 Gebieten nach Einschätzung der Kläger zu Unrecht als Prüfungsgegenstand ausgeklammert bzw. ist dieser nicht ordnungsgemäß abgearbeitet worden. Letztlich bewertet das Gericht zur großen Enttäuschung der Kläger und Überraschung auch der Prozessbeobachter gleichwohl die Nachholung der UVP-Vorprüfung als ausreichend. Die Klagen werden zurückgewiesen, Schäden am Eigentum der Kläger seien nicht zu erwarten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (2).

Die Kläger wollen jetzt zunächst die weitere Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob gegen das Urteil in die zweite Instanz gegangen werden soll, und sich auch mit der AG Unser Wasser darüber beraten, wie weiter zu verfahren ist.

Die NOZ-Schlagzeile von heute (3) Pumpversuch im Wassergewinnungsgebiet Lengerich-Handrup ist rechtmäßig suggeriert dagegen, dass die Pumpversuche rechtens seien und damit auch, dass Landkreis und Wasserverband richtig gehandelt hätten und dies mit der Fortsetzung auch weiterhin tun… Mitnichten, denn 1.) nicht nur die Petition mit über 1200 Unterschriften werde bislang ignoriert, sondern 2.) auch die negativen Auswirkungen der Pumpversuche seit ihrem Beginn. Diese Darlegungen standen jedoch nicht zur Entscheidung in Osnabrück und wurden vor Gericht auch nicht thematisiert.

Leider laufen die Pumpen weiter!

Zwischenzeitlich setzen sich die Schäden durch den Pumpversuch fort, wie gerade jüngst im N3 Fernsehen ‘Hallo Niedersachsen‘ vom 14.9.2021 dokumentiert wurde und in der Mediathek nachzuschauen ist.

Die Befürchtung weiterer Schäden hat die NOZ in der Ausgabe der Lingener Tagespost (4) vom 18.9.2021 aufgegriffen und auch, dass die Kläger sich vom Urteil überrumpelt fühlen. Die AG Unser Wasser werde weiter gegen die Wasserförderung in Lengerich kämpfen.

Quellenverzeichnis:

  1. https://www.ag-unser-wasser.de/wp-content/uploads/2020/04/%C3%9Cbersicht_Warum-wir-den-Rechtsweg-beschreiten2019-12-22.pdf

  1. https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klagen-gegen-pumpversuch-fur-das-wassergewinnungsgebiet-lengerich-handrup-erfolglos-204228.html

  2. https://www.noz.de/lokales/lengerich/artikel/2423652/wasserpumpversuch-im-gebiet-lengerich-handrup-ist-rechtmaessig – NOZ vom 17.09.2021, 09:17 Uhr

  3. https://www.ag-unser-wasser.de/wp-content/uploads/2021/09/Vom-Gericht-%C3%9CberrumpeltLT-20210918s.pdf – Abdruck in der Lingener Tagespost vom 18.09.2021, bzw. online:  Bürgerinitiative kämpft weiter gegen Wasserförderung in Lengerich (noz.de)

Die AG Unser Wasser, im September 2021

Erlaubnis erteilt – keine Spur von Verantwortung für unser Wasser und für die Natur

Pumpversuche trotz sinkender Wasserstände, weniger Niederschläge, auf der Basis überholter Grundwasserdaten – Alternativen zur Grundwasserentnahme!

Der Landkreis Emsland hat die am 01.September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11.Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28.Februar 2019 genehmigt.

genug-zu_wenig

Die Genehmigungsbehörde sagt u.a. darin: durch die Grundwasserentnahme zu Pumpversuchszwecken entstehen keine schädlichen Gewässerveränderungen, es werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (…) ist nicht erforderlich.

Wir zeigen das Gegenteil auf!

Der Landkreis teilt damit die Auffassung des Antragsstellers und weist darauf hin, dass Schadensansprüche nur auf Grundlage einer Beweissicherung geltend gemacht werden können und sämtliche erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zurückgewiesen werden, soweit sie sich nicht durch entsprechende Nebenbestimmungen, Hinweise, im Durchführungsplan oder durch Zusagen des Erlaubnisinhabers im Laufe des Verfahrens auf andere Weise erübrigt haben. Gegen die Erlaubnis muss nach Rechtsbehelfsbelehrung direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, wenn man die Auffassung des Landkreises (Anm.: und damit des WVLL) nicht teilt. Das geht aber nur innerhalb eines Monats, also mit Ablauf des 25. April 2019. Für Personen, denen der Bescheid bereits persönlich zugestellt wurde, läuft die Monatsfrist ab Zustellung und Bekanntgabe. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie hier.

Mit Respekt und Stolz blickt unsere politische Elite auf unsere Jugend. Sowohl der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin als auch der Bundestagspräsident bewerten die aktuellen Schüleraktionen „Fridays for future – für mehr Klimaschutz“ sehr positiv und fordern die sogenannte Zivilgesellschaft auf, es denen gleichzutun. Sind nur die Jugendlichen in der Position, die Verantwortlichen zu engagiertem Klimaschutz zu drängen? Nein, wir Erwachsenen haben die Verantwortung, den Kindern eine lebenswerte Welt zu hinterlassen!

Dazu gehört auch die hier wieder und wieder thematisierte Forderung nach Schonung der Trinkwasser-Reserven und nach alternativer Grundwasser-Förderung. „Die Lobby unserer Enkel und Urenkel, das sind wir“, sagt Sabine Schlacke, Juraprofessorin an der Universität Münster und Vorsitzende des wissenschaftlichen Beraterkreises der Bundesregierung zu globalen Umweltveränderungen (WGBU). Das sei nicht nur durch das Nachhaltigkeitsprinzip rechtlich festgeschrieben, sondern auch unsere Pflicht, den nächsten Generationen noch eine lebenswerte und bewohnbare Welt zu überlassen.

Wo bleiben die Institutionen und Personen, die auch in die Tiefe – im wahrsten Sinne des Wortes – schauen? Die sich fragen, was kommt denn danach, wenn jetzt schon klar ist, dass das Wasser nicht einmal für seriöse und gewissenhafte Pumpversuche reicht. Wenn schon jetzt klar ist, dass die nachfolgende Generation das ausbaden muss, obwohl, ironisch betrachtet, nicht einmal etwas zum Baden übrig bleibt. –>Weiterlesen

Keine Pumpversuche ohne UVP!

So nicht! – Stellungnahme der AGUW zur stattgefundenen Anhörung zu den Pumpversuchen – Teil II

In der offiziellen Bekanntmachung vom 25. November 2016 zu den Pumpversuchsanträgen des Wasserverbandes Lingener Land (WVLL) hat der Landkreis Emsland (LK) mitgeteilt, dass für dieses Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. ‘Prima’ wird sich der WVLL gedacht haben, denn schließlich hatte er in seinen im September 2016 eingereichten Antragsunterlagen nichts zur Umweltverträglichkeit des Unterfangens gesagt.

Kritik hierzu kam von Vertretern der Träger öffentlicher Belange (TöPs) und von den zahlreich anwesenden Einwendern. Sie sehen wie wir von der AGUW eine nachhaltige und dauerhafte Gefährdung des bisher intakten Natur- und Wasserhaushaltes durch die Pumpversuche in Lengerich-Handrup. Dies ist ein Ergebnis der ganztägigen Anhörung am 31.05.2017 in Meppen bei der Unteren Wasserbehörde. Das 104seitige Protokoll zzgl. 60 Seiten als Anlage ist nicht nur im Umfang, sondern auch in Wort und im Inhalt stark (1). Dort sind in 20 Wortbeiträgen der Punkt ‘Nichtdurchführung einer UVP’ erörtert worden. –>Weiterlesen

Erst Fakten schaffen, dann Rechtslage klären?

Stellungnahme der AGUW zur Erklärung des Lingener Umweltausschusses

Verdrehung der Tatsachen…

1. in drei Artikeln der Lingener Tagespost vom 10.04.2017 bzw. NOZ-Online-Berichte vom 09.04.2017 (1/2/3)

2. in der Mitteilungsvorlage Nr. 102/2017 für den Umweltausschuss der Stadt Lingen am 05.04.2017 (4)

Die aktuellen Pressebeiträge sind irreleitend und auch in der Sache wenig zielführend. Schon der erste Absatz im Artikel AG “Unser Wasser” kritisiert Lingener Umweltausschuss (1) bedarf einer Richtigstellung. Diese ist erst auf Drängen der AGUW am 15.04.2017 in der LT bzw. am 13.04. online und auch nur teilweise erfolgt (5).

Eine vollständige Darstellung wurde nicht abgedruckt, obwohl sie der Presse bereits am 07.04.2017 vorlag. Als Antwort auf oben genannte Vorlage haben wir beschreiben wollen, wie die Gegebenheiten wirklich sind, die wir nun seit 3 Jahren ermitteln und darstellen.

Darüber hinaus erleben wir zur Zeit, wie der Wasserverband Lingener Land (WVLL) im Vorfeld der beantragten Pumpversuche Fakten schafft.. –>Weiterlesen

Lengerich bald leergepumpt!

Unbeirrt und (un)heimlich – Wasserverband hat Pumpversuche beantragt

Zuerst der Knall…

Ein schon seit langem anberaumtes Treffen mit dem Wasserverband Lingener Land (WVLL) fand am 13.September 2016 in der Verbandszentrale statt. Ursprüngliches Ziel: Austausch und Diskussion von Messdaten und Gutachten. Stattdessen überraschten uns die WVLL-Verantwortlichen Vehring und Gels mit dem Hinweis, dass der WVLL am 01.September offiziell den Antrag auf Pumpversuche bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Emsland gestellt hat. In 3 dicken A4-Ordnern sind lt. Gels alle geforderten Gutachten incl. aller weiteren antragsrelevanten Unterlagen zusammengestellt worden. Hierzu gehört auch eine detaillierte Bedarfsanalyse, die wir stets gefordert aber bislang nicht erhalten haben.

Bei der letzten öffentlichen Sitzung mit dem WVLL vom 24.11.2015 konnten man vom Bodengutachter Dünsing [1] und vom Umwelt-Gutachter Kaiser (UVP) weder Vorläufiges noch Konkretes zu den Lengericher Gegebenheiten erfahren. Ausweichend wurde lediglich auf vergleichbare Gutachten wie für Grumsmühlen hingewiesen. Und der Eindruck geschürt, “gemach, wir wollen doch erst einmal nur erkunden”. Und “nicht gegen den Willen der Gemeinde”, wie man immer wieder beteuerte.

Donnerwetter! Nun schafft es der WVLL, die umfangreichen Antragunterlagen in kürzester Zeit zusammenzutragen? Zur Erinnerung: die gleichen Gutachter (Dünsing, Geo-Infometric) benötigten für den Erhöhungsantrag bis zur Genehmigung in Grumsmühlen lediglich 4 Jahre (von 1995 – 1999), während ihre Vorgänger von 1975 bis zu ihrer ‘Auswechslung’ in 1995 wirkungslos blieben. U.a., weil sie Schäden nicht ausschließen wollten. Ihre Nachfolger sahen keine Probleme – wie jetzt in Lengerich! Vergleicht man die Zeitspanne, die Gutachter anderenorts benötigen, um die Auswirkungen der Förderung auf den Wasserhaushalt sowie auf Natur und Landschaft sorgfältig zu ermitteln und in prüffähige Antragsunterlagen zu bündeln, so muss hier wohl das Rumpelstilzchen mitgewirkt haben.

…Dann der Schock –>Weiterlesen