Eilmeldung – Pumpversuch startet mit einer Vorankündigung von nur 2 Tagen!

1. Pumpstufe beginnt am Montag, 09.März 2020 – bekanntgemacht am Samstag 07.März 2020

Jetzt ist die Büchse der Pandora geöffnet: der Wasserverband Lingener Land hat sie geöffnet! Allen Bedenken, Widersprüchen und eingereichten Klagen zum Trotz. Es passt zum bisherigen Stil des Wasserverbandes: alles kleinzureden, die Entscheider in Politik und Verwaltung mit zweifelhaften Argumenten und Gutachten hinzuhalten beziehungsweise zu blenden.

Und die Bevölkerung mit kurzfristigen Aktionen und Verlautbarungen zu überraschen. So auch jetzt. Teilte der Wasserverband den Lengericher und Handruper Gemeinderäten noch Anfang März mit, dass die Pumpversuche „vielleicht noch im März“ beginnen, so musste die erstaunte Bevölkerung am Samstag, 07. März 2020, eine Bekanntmachung in der Lingener Tagespost lesen, dass es bereits nach dem Wochenende losgeht – direkt am Montag, 09. März.

Geschickter Schachzug? Am Wochenende lässt sich weder juristisch noch verwaltungstechnisch noch medienwirksam etwas erreichen. Daher haben wir kurzfristig eine Erklärung für die Öffentlichkeit und einen Aufruf gestartet. Lesen Sie hier.

Erlaubnis erteilt – keine Spur von Verantwortung für unser Wasser und für die Natur

Pumpversuche trotz sinkender Wasserstände, weniger Niederschläge, auf der Basis überholter Grundwasserdaten – Alternativen zur Grundwasserentnahme!

Der Landkreis Emsland hat die am 01.September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11.Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28.Februar 2019 genehmigt.

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Die Genehmigungsbehörde sagt u.a. darin: durch die Grundwasserentnahme zu Pumpversuchszwecken entstehen keine schädlichen Gewässerveränderungen, es werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (…) ist nicht erforderlich.

Wir zeigen das Gegenteil auf!

Der Landkreis teilt damit die Auffassung des Antragsstellers und weist darauf hin, dass Schadensansprüche nur auf Grundlage einer Beweissicherung geltend gemacht werden können und sämtliche erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zurückgewiesen werden, soweit sie sich nicht durch entsprechende Nebenbestimmungen, Hinweise, im Durchführungsplan oder durch Zusagen des Erlaubnisinhabers im Laufe des Verfahrens auf andere Weise erübrigt haben. Gegen die Erlaubnis muss nach Rechtsbehelfsbelehrung direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, wenn man die Auffassung des Landkreises (Anm.: und damit des WVLL) nicht teilt. Das geht aber nur innerhalb eines Monats, also mit Ablauf des 25. April 2019. Für Personen, denen der Bescheid bereits persönlich zugestellt wurde, läuft die Monatsfrist ab Zustellung und Bekanntgabe. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie hier.

Mit Respekt und Stolz blickt unsere politische Elite auf unsere Jugend. Sowohl der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin als auch der Bundestagspräsident bewerten die aktuellen Schüleraktionen „Fridays for future – für mehr Klimaschutz“ sehr positiv und fordern die sogenannte Zivilgesellschaft auf, es denen gleichzutun. Sind nur die Jugendlichen in der Position, die Verantwortlichen zu engagiertem Klimaschutz zu drängen? Nein, wir Erwachsenen haben die Verantwortung, den Kindern eine lebenswerte Welt zu hinterlassen!

Dazu gehört auch die hier wieder und wieder thematisierte Forderung nach Schonung der Trinkwasser-Reserven und nach alternativer Grundwasser-Förderung. „Die Lobby unserer Enkel und Urenkel, das sind wir“, sagt Sabine Schlacke, Juraprofessorin an der Universität Münster und Vorsitzende des wissenschaftlichen Beraterkreises der Bundesregierung zu globalen Umweltveränderungen (WGBU). Das sei nicht nur durch das Nachhaltigkeitsprinzip rechtlich festgeschrieben, sondern auch unsere Pflicht, den nächsten Generationen noch eine lebenswerte und bewohnbare Welt zu überlassen.

Wo bleiben die Institutionen und Personen, die auch in die Tiefe – im wahrsten Sinne des Wortes – schauen? Die sich fragen, was kommt denn danach, wenn jetzt schon klar ist, dass das Wasser nicht einmal für seriöse und gewissenhafte Pumpversuche reicht. Wenn schon jetzt klar ist, dass die nachfolgende Generation das ausbaden muss, obwohl, ironisch betrachtet, nicht einmal etwas zum Baden übrig bleibt. –>Weiterlesen

Das Kräftemessen geht weiter!

Klagefrist nur bis 25. April 2019…

Kräftemessen Der Landkreis Emsland hat die am 01. September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11. Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28. Februar 2019 genehmigt.

Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.

Unter Bekanntmachungsunterlagen als PDF-Dateien (Bereitstellung bis 25.03.2019) können Sie alle relevanten Unterlagen herunterladen. Sie liegen ebenfalls vom 12. bis 25. März 2019 an den bekannten Stellen öffentlich aus (vgl. Bekanntmachung).

Als Teil der umfangreichen Bekanntmachungsunterlagen finden Sie den Wortlaut der Erlaubnis mit Stellungnahme zu den erfolgten Einwendungen hier.

Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Es kann nur geklagt werden. Klagen müssen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eingereicht haben. Die Klage-Frist ist unbedingt zu beachten.

Wir werden in Kürze umfassender zur Erlaubnis des Landkreises Emsland Stellung beziehen.

AG Unser Wasser geht auf Sendung

Wir reden Klartext! – In der Sendung Klartext des Bürgerradios Ems-Vechte-Welle am 18. Dezember 2018, 19:00 bi 20:00 Uhr

Am 18. Dezember 2018 war es soweit: Wir waren zu Gast im Studio des Bürgerradios Ems-Vechte-Welle – Kopfhörer auf, ‘Ruhe bitte’ und schon ging es los. Eine Stunde lang hatten wir die Gelegenheit, Argumente für den Erhalt des Grundwassers in Lengerich, Handrup und Umgebung auszutauschen und Begründungen darzulegen, warum das geplante Wasserwerk des Wasserverbandes Lingener Land und die beim Landkreis beantragten Pumpversuche den bisher intakten Natur- und Wasserhaushalt dieser Region nachhaltig und dauerhaft schädigen.

Besonders die negativen Auswirkungen der Pumpversuche aus den 80er Jahren ist vielen noch in Erinnerung – damals nur 9 Tage lang, es war jeweils nur ein Brunnen aktiv. Jetzt sind drei Jahre Dauerpumpen aus allen drei Brunnen beantragt, im dritten Jahr mit Volllast. Obwohl die zuständige Behörde in der Vergangenheit schon zweimal für dieses Gebiet das Fazit ungeeignet zog, unternimmt der Wasserverband einen erneuten Anlauf.

Im Interview informierten wir über die entstehenden Absenktrichter und die großflächigen Grundwasserabsenkungen mit den negativen Auswirkungen für Feldpflanzen, Forsten und Gebäude.

Unsere Messungen und Beobachtungen im Gelände zeigen, dass die Ökosysteme, die von den Pumpversuchen erfasst werden, bereits jetzt sehr stark gefährdet sind. Wir berichteten daher von erfolgreichen Beispielen alternativer Trinkwasseraufbereitung, von der Herstellung von Oberflächen- zu Prozesswasser für die Industrie und warum die Entnahme hierfür aus Ems, Dortmund-Ems-Kanal und aus dem Speicherbecken Geeste die einzigartige Chance bietet, die bereits knappen Grundwasser-Reserven zu schonen.

Der Wasserverband lehnt kategorisch Alternativen zum Fördergebiet und zur Fördermethodik ab. Der Landkreis prüft lediglich nach rechtlichen Vorgaben, so erscheint es zumindest, und argumentiert mit nur Pumpversuche, nur drei Jahre – und scheint vergessen zu haben, dass bereits in der Vergangenheit zweimal für dieses Gebiet das Prädikat ungeeignet erteilt wurde.

Wir fordern daher den sofortigen Stopp der Erschließung!

Das ganze Radiointerview können Sie hier nachhören. Aufgrund der Datenmenge und der technischen Voraussetzung, die zum Abhören der Audiodatei nötig ist, haben wir für Sie eine Protokollanfertigung gemacht. In diesen Interviewauszügen können Sie sich schnell und unkompliziert einen Überblick über die Radiosendung verschaffen.

In der Rubrik Download finden Sie aktuelle Niederschlagsverteilungen und Wasserstandsdaten der betroffenen Bachläufe. Hierin wird deutlich, dass von den umliegenden offiziellen Messstationen nicht auf das Einzugsgebiet der vorgesehenen Förderbrunnen geschlossen werden kann, so wie es in den Gutachten zu den Pumpversuchen gemacht wurde.

Hiesiges Grundwasser in Gefahr! – Landkreis erarbeitet Konzept?

Stellungnahme der AGUW zum NOZ-Artikel vom 28.Mai 2018 – so nicht!

Eine seriöse Überprüfung von behaupteten Fakten und Aussagen auf ihre Richtigkeit bedeutet Aufwand und Zeit. Besonders dann, wenn es sich um Ausführungen zu einem so komplexen wie auch sensiblen Thema handelt, wie es die Materie zur Grundwasserförderung und zum Grundwasserschutz sind. Mit diesem Homepagebeitrag wollen wir die Sachlage richtig stellen: In dem o.g. NOZ-Artikel Emsland erarbeitet Konzept zum Grundwasserschutz (1) berichtet der Redakteur über eine jüngst stattgefundene Sitzung des Umweltausschusses des Landkreises Emsland. Leider versorgt der Zeitungsartikel die Öffentlichkeit unvollständig, mit Halbwahrheiten und sogar einer Falschmeldung:

4 (nur 4?) Grundwasserkörper in Niedersachsen zeigen demnach fallende Grundwasserstände, davon 2 im Emsland. Ursachen hierfür seien einerseits steigender Wasserbedarf, andererseits der Klimawandel. Im Fokus steht nicht nur die Grundwassermenge sondern auch dessen Qualität, welches noch gut sei, wenn es aus tiefen Schichten gewonnen wird. Falsch ist, dass die genannten Grundwasserkörper gefährdet seien. Tatsächlich sind es andere, aus denen intensiv Trinkwasser gefördert wird oder gefördert werden soll. Und unvollständig wäre ein Konzept, welches Maßnahmen lediglich auf die Qualität aber nicht auf die Grundwassermenge bezieht.

Zur Erinnerung: derselbe Ausschuss und die ihm angehörigen Politiker, welche gemäß NOZ nun den Verantwortlichen im Landkreis empfehlen, das Grundwasser im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zu erhalten (Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot), setzten sich dafür ein, dass das Antragsverfahren des Wasserverbandes Lingener Land (WVLL) zu den Pumpversuchen in Lengerich-Handrup positiv im Sinne des WVLL entschieden wird – und damit zu Lasten der hiesigen Natur und Umgebung. –>Weiterlesen

Keine Pumpversuche ohne Abbruchkriterien!

So nicht! – Stellungnahme der AGUW zur stattgefundenen Anhörung zu den Pumpversuchen – Teil III

Am 01. September 2016 beantragte der Wasserverband Lingener Land (WVLL) beim Landkreis Emsland (LK) einen auf drei Jahre angelegten Pumpversuch, um im Anschluss hieran in Lengerich-Handrup ein neues Wasserwerk einzurichten. Vergeblich suchten wir in den Antragsunterlagen glaubwürdige Aussagen zur Umweltverträglichkeit. Und da der Landkreis eine diesbezügliche Prüfung nicht für erforderlich hielt, hat der WVLL auch keine Abbruchkriterien mehr definiert. Weder Andeutungen noch sonst irgendwelche Hinweise in den Unterlagen darauf, dass das beantragte Projekt aus seiner Sicht scheitern könnte.

Kritik hierzu kam von Vertretern der Träger öffentlicher Belange (TöBs) und von den zahlreich anwesenden Einwendern. Sie sehen wie wir von der AGUW eine nachhaltige und dauerhafte Gefährdung des bisher intakten Natur- und Wasserhaushaltes durch die Pumpversuche in Lengerich-Handrup und fordern Keine Pumpversuche ohne UVP! sowie festgelegte und abgestimmte Abbruchkriterien. Dies ist ein Ergebnis der ganztägigen Anhörung am 31.05.2017 in Meppen bei der Unteren Wasserbehörde. Das 104seitige Protokoll zzgl. 60 Seiten als Anlage ist nicht nur im Umfang, sondern auch in Wort und im Inhalt stark (1). Dort sind in 36 Wortbeiträgen der Punkt ‘Fehlende Abbruchkriterien’ erörtert worden. –>Weiterlesen

Auch TöBs haben Bedenken!

So nicht! – Stellungnahme der AGUW zur stattgefundenen Anhörung zu den Pumpversuchen – Teil I

Bedenken an der Machbarkeit der vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche haben auch anwesende Träger öffentlicher Belange (TöPs) vorgebracht und damit dokumentiert, dass wir von der AGUW mit unserer Befürchtung nicht alleine dastehen, dass Pumpversuche den bisher intakten Natur- und Wasserhaushalt in Lengerich-Handrup nachhaltig und dauerhaft schädigen.

Dies ist das Ergebnis der ganztägigen Anhörung am 31.05.2017 in Meppen bei der Unteren Wasserbehörde. Das 104seitige Protokoll zzgl. 60 Seiten als Anlage ist nicht nur im Umfang, sondern auch in Wort und im Inhalt stark (1). Ziel und Zweck des Erörterungstermins war die Gelegenheit für Antragsteller (WVLL), betroffene Träger öffentlicher Belange sowie Einwender zu ihren beim Landkreis Emsland (LK) eingereichten Anträgen, Stellungnahmen bzw. Einwendungen noch einmal Stellung zu nehmen. Inwieweit die dort vorgebrachten Bedenken, Positionen oder beantragten Auflagen dann in der behördlichen Entscheidungsfindung, PRO oder KONTRA Pumpversuche, einfließen, bleibt abzuwarten. –>Weiterlesen

Pumpversuche verhindern!

Pumpversuche schaden – Einwendungen jetzt möglich

Der Wasserverband Lingener Land (WVLL) wird durch die geplanten dreijährigen Pumpversuche die Natur- und Kulturlandschaft sowie Gebäude in Lengerich-Handrup schädigen. Dieses Gebiet wurde in der Vergangenheit mehrfach erkundet und als schwierig bis wenig geeignet zur nachhaltigen Wassergewinnung eingestuft. Dennoch unternimmt der Wasserverband einen neuen Anlauf – entsprechende Antragsunterlagen liegen vom 14.12.2016 bis 20.01.2017 zur Ansicht beim Landkreis und den Gemeindeverwaltungen Lengerich, Freren und Fürstenau aus. Jetzt kann jeder Einwendungen bis zum 28.03.2017 erheben.

Lasst uns gemeinsam verhindern, dass es zu Schäden kommt!

Ja, Pumpversuche richten riesige Schäden an! Zuerst pumpversuchen und dann schauen was passiert? Wer haftet? Vielleicht wieder das Klima? Die Sonne schickt uns keine Rechnung. Aber die hiesige Natur! Schon jetzt lassen sich die negativen Fakten und Zahlen ablesen, die durch die benachbarten Wasserwerke in Grumsmühlen bei Langen und Ohrte bei Vechtel sowie dem rückläufigen Niederschlag (Klimawandel) entstanden sind. Die Schädigungen und Gefahren sind auf unserer Homepage www.ag-unser-wasser.de thematisiert. Dort haben wir neben umfassenden Darstellungen auch entsprechende Alternativen angeboten.

Schäden kann man nur verhindern, wenn man sie erst gar nicht billigend in Kauf nimmt! Denn es liegt auf der Hand, dass es nicht rückgängig zu machende Schäden durch Grundwasserabsenkungen geben wird. Obwohl der WVLL und seine Gutachter diese nicht ausschließen, will er zuerst die Pumpversuche und dann ein Wasserwerk mit einer jährlichen Förderleistung von 1,5 Millionen m³/a in Lengerich durchdrücken. Daher hat er am 01. September 2016 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Emsland den Antrag auf mehrjährige Pumpversuche gestellt – unbeirrt und (un)heimlich.

Die Uhr tickt! –>Weiterlesen

Alternativen – und es gibt sie doch!

Plan B – sinnvolle Alternative zu Pumpversuchen und zum Wasserwerk Lengerich-Handrup.

Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässer – ein Beitrag zur nachhaltigen Wasser-Ressource und zum Aufrütteln!

Eine weitere Stellungnahme der AG Unser Wasser – bisher: Pumpversuche richten riesige Schäden an! – zum

1. Artikel der Lingener Tagespost vom 09.06.2016 bzw. NOZ-Online-Bericht vom 08.06.2016 (1)

2. Schreiben des Wasserverbandes Lingener Land vom 04.05.2016 an den Gemeinderat Lengerich (2) einschließlich eines beigefügten Schreiben des Wasser- und Schifffahrtsamtes Meppen vom 24.06.2015 (3)

Kein Grundwasser für die Industrie! Schon im Herbst 2015 hatten wir diese Forderung umfassend auf unserer Homepage thematisiert und auf die Alternativen für Brauch- und Industriewasser hingewiesen. Wohlgemerkt: es geht hier nur um die direkte Wasseraufbereitung als Prozesswasser für die Lingener Industrie aus dem Dortmund-Ems-Kanal oder Speicherbecken – um Grundwasser für Trinkwasser im Wasserwerk Grumsmühlen freizumachen bzw. freizuhalten, um die Grundwasser schädigenden Pläne für ein zusätzliches Wasserwerk Lengerich-Handrup erst gar nicht weiter ausgestalten zu müssen.

Der Wasserverband Lingener Land (WVLL) und seine langjährigen Gutachter sehen keine Probleme durch Pumpversuche in Lengerich und auch keine Förderalternativen – wie bereits schon bei dem Erhöhungsverfahren für Grumsmühlen in den 90erJahren. Einen Plan B gibt es nicht und wird es nach eigenem Bekunden des WVLL auch nicht geben! Die Strategie des WVLL ist klar: kein Links, kein Rechts!

Aber es gibt Alternativen –> Weiterlesen

Pumpversuche richten riesige Schäden an!

Stellungnahme der AG Unser Wasser zum

1. Artikel der Lingener Tagespost vom 09.06.2016 bzw. zum NOZ-Online-Bericht vom 08.06.2016 (1)

2. Schreiben des Wasserverbandes Lingener Land vom 04.05.2016 an den Gemeinderat Lengerich (2) einschließlich einer beigefügten Stellungnahme seines Gutachters für Hydrogeologie, Herrn Bruns, zu den Pumpversuchen (3)

Der aktuelle Pressebeitrag – Schlagzeile “Gutachten: keine Probleme durch Pumpversuche in Lengerich” – ist irreleitend und auch in der Sache wenig zielführend. Schon der erste Satz bedarf einer Richtigstellung: “Das Verfahren um die vom Wasserverband Lingener Land geplante Wassergewinnung in Lengerich-Handrup kann in die nächste Runde gehen.” Kann es aber nicht! Neben der Schlagzeile sind in der Onlineversion noch die Überschriften “Gegenseitige Beeinflussung ausgeschlossen” und “Kein Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal” hinzugefügt und vermitteln dem Leser das Ende der Diskussion. Ist es aber nicht! Weiterlesen –>