Erlaubnis erteilt – keine Spur von Verantwortung für unser Wasser und für die Natur

Pumpversuche trotz sinkender Wasserstände, weniger Niederschläge, auf der Basis überholter Grundwasserdaten – Alternativen zur Grundwasserentnahme!

Der Landkreis Emsland hat die am 01.September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11.Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28.Februar 2019 genehmigt.

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Die Genehmigungsbehörde sagt u.a. darin: durch die Grundwasserentnahme zu Pumpversuchszwecken entstehen keine schädlichen Gewässerveränderungen, es werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (…) ist nicht erforderlich.

Wir zeigen das Gegenteil auf!

Der Landkreis teilt damit die Auffassung des Antragsstellers und weist darauf hin, dass Schadensansprüche nur auf Grundlage einer Beweissicherung geltend gemacht werden können und sämtliche erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zurückgewiesen werden, soweit sie sich nicht durch entsprechende Nebenbestimmungen, Hinweise, im Durchführungsplan oder durch Zusagen des Erlaubnisinhabers im Laufe des Verfahrens auf andere Weise erübrigt haben. Gegen die Erlaubnis muss nach Rechtsbehelfsbelehrung direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, wenn man die Auffassung des Landkreises (Anm.: und damit des WVLL) nicht teilt. Das geht aber nur innerhalb eines Monats, also mit Ablauf des 25. April 2019. Für Personen, denen der Bescheid bereits persönlich zugestellt wurde, läuft die Monatsfrist ab Zustellung und Bekanntgabe. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie hier.

Mit Respekt und Stolz blickt unsere politische Elite auf unsere Jugend. Sowohl der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin als auch der Bundestagspräsident bewerten die aktuellen Schüleraktionen „Fridays for future – für mehr Klimaschutz“ sehr positiv und fordern die sogenannte Zivilgesellschaft auf, es denen gleichzutun. Sind nur die Jugendlichen in der Position, die Verantwortlichen zu engagiertem Klimaschutz zu drängen? Nein, wir Erwachsenen haben die Verantwortung, den Kindern eine lebenswerte Welt zu hinterlassen!

Dazu gehört auch die hier wieder und wieder thematisierte Forderung nach Schonung der Trinkwasser-Reserven und nach alternativer Grundwasser-Förderung. „Die Lobby unserer Enkel und Urenkel, das sind wir“, sagt Sabine Schlacke, Juraprofessorin an der Universität Münster und Vorsitzende des wissenschaftlichen Beraterkreises der Bundesregierung zu globalen Umweltveränderungen (WGBU). Das sei nicht nur durch das Nachhaltigkeitsprinzip rechtlich festgeschrieben, sondern auch unsere Pflicht, den nächsten Generationen noch eine lebenswerte und bewohnbare Welt zu überlassen.

Wo bleiben die Institutionen und Personen, die auch in die Tiefe – im wahrsten Sinne des Wortes – schauen? Die sich fragen, was kommt denn danach, wenn jetzt schon klar ist, dass das Wasser nicht einmal für seriöse und gewissenhafte Pumpversuche reicht. Wenn schon jetzt klar ist, dass die nachfolgende Generation das ausbaden muss, obwohl, ironisch betrachtet, nicht einmal etwas zum Baden übrig bleibt. –>Weiterlesen

Alternative Wasserförderung statt Generationenkonflikt!

Schwindende Wasserreserven, weniger Niederschlag – kein Weiter-So, denn Alternativen zur Grundwasserentnahme sind schon jetzt möglich!

Unsere Generation ist gerade dabei, rücksichtslos mit Ressourcen umzugehen. Auch in der hiesigen Region hinterlassen wir der nachfolgenden Generation ein riesiges Problem: eine durch die übermäßige Entnahme von Grundwasser (GW) ausgelöste Wüste – in Niedersachsen werden sich laut Landesamt für Bergbau, Energie u. Geologie bei einem Weiter-So die GW-Dargebote halbieren (–>Wasserstandsverluste in Niedersachsen), besonders in den GW-Körpern entlang der Mittelems und entlang der Hase fallen die GW-Stände (NLWKN Band 28 Grundwasser).

Am 01. September 2016 beantragte der Wasserverband Lingener Land (WVLL) beim Landkreis Emsland (LK) einen auf drei Jahre angelegten Pumpversuch, um im Anschluss hieran in Lengerich-Handrup ein neues Wasserwerk einzurichten. Vergeblich suchten wir glaubwürdige Aussagen zur Umweltverträglichkeit. Angaben zu möglichen Abbruchkriterien und zur alternativen Grundwasserförderung fehlten ganz (1).

Ist es Überheblichkeit (was wir wollen, kriegen wir schon) oder Gleichgültigkeit (was kümmert uns das Übermorgen), die den WVLL bisher dazu bewogen hat, unsere immer wieder thematisierte Forderung nach Schonung der GW-Ressourcen und nach alternativer GW-Förderung als das Gerede Einzelner herabzutun? Und es ist die Kurzsichtigkeit, die wütend macht, weil man uns glauben machen will, dass nur die nächsten drei Jahre – Zeitraum der Pumpversuche – wichtig wären (2)!

Fakt ist, dass die GW-Reserven schneller schwinden als vor kurzem noch angenommen. Wahrscheinlich ist, dass die Niederschlagsentwicklungen und der Klimawandel zu extremen Auswirkungen auch hier führen. Auswege aus diesem Dilemma zeigen ausgerechnet aktuelle Bekanntmachungen und Bewilligungen für das Kernkraftwerk Emsland (KKE). –>Weiterlesen

Keine Pumpversuche ohne Abbruchkriterien!

So nicht! – Stellungnahme der AGUW zur stattgefundenen Anhörung zu den Pumpversuchen – Teil III

Am 01. September 2016 beantragte der Wasserverband Lingener Land (WVLL) beim Landkreis Emsland (LK) einen auf drei Jahre angelegten Pumpversuch, um im Anschluss hieran in Lengerich-Handrup ein neues Wasserwerk einzurichten. Vergeblich suchten wir in den Antragsunterlagen glaubwürdige Aussagen zur Umweltverträglichkeit. Und da der Landkreis eine diesbezügliche Prüfung nicht für erforderlich hielt, hat der WVLL auch keine Abbruchkriterien mehr definiert. Weder Andeutungen noch sonst irgendwelche Hinweise in den Unterlagen darauf, dass das beantragte Projekt aus seiner Sicht scheitern könnte.

Kritik hierzu kam von Vertretern der Träger öffentlicher Belange (TöBs) und von den zahlreich anwesenden Einwendern. Sie sehen wie wir von der AGUW eine nachhaltige und dauerhafte Gefährdung des bisher intakten Natur- und Wasserhaushaltes durch die Pumpversuche in Lengerich-Handrup und fordern Keine Pumpversuche ohne UVP! sowie festgelegte und abgestimmte Abbruchkriterien. Dies ist ein Ergebnis der ganztägigen Anhörung am 31.05.2017 in Meppen bei der Unteren Wasserbehörde. Das 104seitige Protokoll zzgl. 60 Seiten als Anlage ist nicht nur im Umfang, sondern auch in Wort und im Inhalt stark (1). Dort sind in 36 Wortbeiträgen der Punkt ‘Fehlende Abbruchkriterien’ erörtert worden. –>Weiterlesen

Erst Fakten schaffen, dann Rechtslage klären?

Stellungnahme der AGUW zur Erklärung des Lingener Umweltausschusses

Verdrehung der Tatsachen…

1. in drei Artikeln der Lingener Tagespost vom 10.04.2017 bzw. NOZ-Online-Berichte vom 09.04.2017 (1/2/3)

2. in der Mitteilungsvorlage Nr. 102/2017 für den Umweltausschuss der Stadt Lingen am 05.04.2017 (4)

Die aktuellen Pressebeiträge sind irreleitend und auch in der Sache wenig zielführend. Schon der erste Absatz im Artikel AG “Unser Wasser” kritisiert Lingener Umweltausschuss (1) bedarf einer Richtigstellung. Diese ist erst auf Drängen der AGUW am 15.04.2017 in der LT bzw. am 13.04. online und auch nur teilweise erfolgt (5).

Eine vollständige Darstellung wurde nicht abgedruckt, obwohl sie der Presse bereits am 07.04.2017 vorlag. Als Antwort auf oben genannte Vorlage haben wir beschreiben wollen, wie die Gegebenheiten wirklich sind, die wir nun seit 3 Jahren ermitteln und darstellen.

Darüber hinaus erleben wir zur Zeit, wie der Wasserverband Lingener Land (WVLL) im Vorfeld der beantragten Pumpversuche Fakten schafft.. –>Weiterlesen