Fatale Auswirkungen der Pumpversuche – wo bleibt der Notfallplan?

Grundwasserabsenkungen durch die Pumpversuche gebieten keinen Aufschub – Stopp und Abbruch der Pumpversuche: sofort!

Seit dem 09. März 2020 pumpt der Wasserverband Lingener Land (WVLL), allen Bedenken und Widersprüchen zum Trotz und ohne den anhängenden Gerichtsentscheid abzuwarten. Obwohl es erst die 1. Stufe mit ‚lediglich‘ einem Drittel (0,5 Mio. m³) der vorgesehenen 1,5 Millionen im dritten Jahr ist, übertreffen die negativen Auswirkungen unsere schlimmsten Befürchtungen: das Bruns’ Modell funktioniert nicht!

Laut dem hydrogeologischen Gutachter des Wasserverbandes – Gutachter Bruns von der CAH-GeoInfometric, dieses Gutachterbüro hat bereits für den WVLL die Absenktrichter für das benachbarte Wasserfördergebiet Grumsmühlen fehlgerechnet – würde der Absenkbereich erst zum Ende des zweiten Jahres lediglich im Lengericher Dorf und bei Brunnen IV eintreten. Bei Brunnen I und II (wo es jetzt schon deutliche Abfälle gibt!) würden keine Absenkungen stattfinden, selbst im dritten Pumpversuchsjahr nicht.

Die vom Gutachter am Computer hochmodellierten und schöngerechneten Daten entbehren in der Praxis jegliche Substanz. Bereits jetzt, nach nicht einmal drei Monaten, sind die durch die Pumpversuche verursachten Grundwasserabsenkungen substanziell. Durch die drastischen Abfälle, vielerorts schon über einen Meter, müssen in der Nähe zu den Brunnen I und II hundertjährige Hofeichen künstlich bewässert werden, damit diese nicht absterben. Übrigens: auf eigene Kosten, weil der WVLL und der Landkreis als Genehmigungsbehörde dort jegliche Beweissicherungsmaßnahmen abgelehnt haben. Weiterlesen –>

Eilmeldung – Pumpversuch startet mit einer Vorankündigung von nur 2 Tagen!

1. Pumpstufe beginnt am Montag, 09.März 2020 – bekanntgemacht am Samstag 07.März 2020

Jetzt ist die Büchse der Pandora geöffnet: der Wasserverband Lingener Land hat sie geöffnet! Allen Bedenken, Widersprüchen und eingereichten Klagen zum Trotz. Es passt zum bisherigen Stil des Wasserverbandes: alles kleinzureden, die Entscheider in Politik und Verwaltung mit zweifelhaften Argumenten und Gutachten hinzuhalten beziehungsweise zu blenden.

Und die Bevölkerung mit kurzfristigen Aktionen und Verlautbarungen zu überraschen. So auch jetzt. Teilte der Wasserverband den Lengericher und Handruper Gemeinderäten noch Anfang März mit, dass die Pumpversuche „vielleicht noch im März“ beginnen, so musste die erstaunte Bevölkerung am Samstag, 07. März 2020, eine Bekanntmachung in der Lingener Tagespost lesen, dass es bereits nach dem Wochenende losgeht – direkt am Montag, 09. März.

Geschickter Schachzug? Am Wochenende lässt sich weder juristisch noch verwaltungstechnisch noch medienwirksam etwas erreichen. Daher haben wir kurzfristig eine Erklärung für die Öffentlichkeit und einen Aufruf gestartet. Lesen Sie hier.

Noch Wetter oder schon Klima – Alternative Wasserförderung jetzt beginnen!

Erlaubnis erteilt: Pumpversuche trotz sinkender Wasserstände, weniger Niederschlägen, auf Basis veralteter Grundwasserdaten – wann folgt Plan B?

Der Landkreis Emsland hat die am 01.September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11.Februar 2019 genehmigt (1). Darin teilt die Genehmigungsbehörde uneingeschränkt die Auffassungen des Antragstellers und sieht durch die Grundwasserentnahme zu Pumpversuchszwecken keine schädlichen Gewässerveränderungen. Verhängnisvoll, denn das Gegenteil hierzu haben wir in unserem letzten Beitrag Erlaubnis erteilt – keine Spur von Verantwortung für unser Wasser und für die Natur intensiv aufgezeigt und zudem mit Hilfe aktueller Grafiken die fatalen negativen Auswirkungen der Erlaubnis belegt.

In der Erlaubnis für die Grundwasserentnahmen wurden nicht berücksichtigt: •Umweltverträglichkeits-prüfungen •Abbruchkriterien •Klimawandel mit mehr Trockenjahren •weniger Niederschlag •höhere Verdunstung •Tallage Lengerichs •erhöhte Wechselwirkungen mit den Wasserwerken in Ohrte und Grumsmühlen •ein deutlich größeres Absenkgebiet •Alternativenprüfungen. Von privaten Einwendern gemachte Einsprüche und beantragte Beweissicherungen wurden zurückgewiesen, z. B. •zu gefährdeten Gebäuden •versiegenden Hausbrunnen und Eigenwasserversorgung •abreißenden Grundwasseranschlüsse zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die individuelle Betroffenheit der Einwender wurde von der Behörde negiert bzw. fehlerhaft bewertet, sodass mehrere Betroffene Klagen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht haben (2). Denn Schadensersatz gegenüber dem Wasserverband können nur auf der Grundlage vorher gemachter Beweis-sicherungsmaßnahmen geltend gemacht werden, welche bislang unzureichend sind.

Selbst Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange (vgl. hierzu unsere Abhandlung Auch TöBs haben Bedenken!) wurden abgewiesen, sogar gerügt. So geschehen zu den Stellungnahmen der Samtgemeinde Lengerich in Vertretung der Gemeinden Lengerich und Handrup: „…eine Gemeinde als Trägerin öffentlicher Belange (sollte) sich grundsätzlich auf die ihr obliegenden Aufgaben beziehen … Sie fungiert nicht als Interessenvertretung der Bürger der Gemeinde und kann sich nicht auf die Verletzung natur-, umwelt- und artenschutzrechtlicher Belange berufen.“ (3) Unglaubliche Worte einer Behörde, sind es doch die Kommunen, die gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dazu aufgefordert sind, den Zustand der Gewässer zu erhalten, bzw. zu verbessern – und: die sich an Hitze und Trockenheit anpassen müssen.

Noch Wetter oder schon Klima? – Neubildung des Grundwassers nimmt ab!

Temperaturrekorde ringsherum, im nahe gelegenen Lingen mit bundesweit 42,6°C am 25. Juli 2019 der höchste Wert, der je in Deutschland seit Wetteraufzeichnung gemessen wurde. Ist das nur Wetter oder spüren wir schon den Klimawandel? ->Weiterlesen