Keine Pumpversuche ohne Abbruchkriterien!

So nicht! – Stellungnahme der AGUW zur stattgefundenen Anhörung zu den Pumpversuchen – Teil III

Am 01. September 2016 beantragte der Wasserverband Lingener Land (WVLL) beim Landkreis Emsland (LK) einen auf drei Jahre angelegten Pumpversuch, um im Anschluss hieran in Lengerich-Handrup ein neues Wasserwerk einzurichten. Vergeblich suchten wir in den Antragsunterlagen glaubwürdige Aussagen zur Umweltverträglichkeit. Und da der Landkreis eine diesbezügliche Prüfung nicht für erforderlich hielt, hat der WVLL auch keine Abbruchkriterien mehr definiert. Weder Andeutungen noch sonst irgendwelche Hinweise in den Unterlagen darauf, dass das beantragte Projekt aus seiner Sicht scheitern könnte.

Kritik hierzu kam von Vertretern der Träger öffentlicher Belange (TöBs) und von den zahlreich anwesenden Einwendern. Sie sehen wie wir von der AGUW eine nachhaltige und dauerhafte Gefährdung des bisher intakten Natur- und Wasserhaushaltes durch die Pumpversuche in Lengerich-Handrup und fordern Keine Pumpversuche ohne UVP! sowie festgelegte und abgestimmte Abbruchkriterien. Dies ist ein Ergebnis der ganztägigen Anhörung am 31.05.2017 in Meppen bei der Unteren Wasserbehörde. Das 104seitige Protokoll zzgl. 60 Seiten als Anlage ist nicht nur im Umfang, sondern auch in Wort und im Inhalt stark (1). Dort sind in 36 Wortbeiträgen der Punkt ‘Fehlende Abbruchkriterien’ erörtert worden. –>Weiterlesen

Keine Pumpversuche ohne UVP!

So nicht! – Stellungnahme der AGUW zur stattgefundenen Anhörung zu den Pumpversuchen – Teil II

In der offiziellen Bekanntmachung vom 25. November 2016 zu den Pumpversuchsanträgen des Wasserverbandes Lingener Land (WVLL) hat der Landkreis Emsland (LK) mitgeteilt, dass für dieses Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. ‘Prima’ wird sich der WVLL gedacht haben, denn schließlich hatte er in seinen im September 2016 eingereichten Antragsunterlagen nichts zur Umweltverträglichkeit des Unterfangens gesagt.

Kritik hierzu kam von Vertretern der Träger öffentlicher Belange (TöPs) und von den zahlreich anwesenden Einwendern. Sie sehen wie wir von der AGUW eine nachhaltige und dauerhafte Gefährdung des bisher intakten Natur- und Wasserhaushaltes durch die Pumpversuche in Lengerich-Handrup. Dies ist ein Ergebnis der ganztägigen Anhörung am 31.05.2017 in Meppen bei der Unteren Wasserbehörde. Das 104seitige Protokoll zzgl. 60 Seiten als Anlage ist nicht nur im Umfang, sondern auch in Wort und im Inhalt stark (1). Dort sind in 20 Wortbeiträgen der Punkt ‘Nichtdurchführung einer UVP’ erörtert worden. –>Weiterlesen

Auch TöBs haben Bedenken!

So nicht! – Stellungnahme der AGUW zur stattgefundenen Anhörung zu den Pumpversuchen – Teil I

Bedenken an der Machbarkeit der vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche haben auch anwesende Träger öffentlicher Belange (TöPs) vorgebracht und damit dokumentiert, dass wir von der AGUW mit unserer Befürchtung nicht alleine dastehen, dass Pumpversuche den bisher intakten Natur- und Wasserhaushalt in Lengerich-Handrup nachhaltig und dauerhaft schädigen.

Dies ist das Ergebnis der ganztägigen Anhörung am 31.05.2017 in Meppen bei der Unteren Wasserbehörde. Das 104seitige Protokoll zzgl. 60 Seiten als Anlage ist nicht nur im Umfang, sondern auch in Wort und im Inhalt stark (1). Ziel und Zweck des Erörterungstermins war die Gelegenheit für Antragsteller (WVLL), betroffene Träger öffentlicher Belange sowie Einwender zu ihren beim Landkreis Emsland (LK) eingereichten Anträgen, Stellungnahmen bzw. Einwendungen noch einmal Stellung zu nehmen. Inwieweit die dort vorgebrachten Bedenken, Positionen oder beantragten Auflagen dann in der behördlichen Entscheidungsfindung, PRO oder KONTRA Pumpversuche, einfließen, bleibt abzuwarten. –>Weiterlesen