Die Wahrheit hinter den Pumpversuchen – erschreckend!

Mitteilung der AG Unser Wasser zum laufenden Pumpversuch

Seit dem 9. März 2020 pumpt der Wasserverband Lingener Land (WVLL) Grundwasser aus drei Tiefenbrunnen zu Pumpversuchszwecken zur Erschließung eines neuen Trinkwassergewinnungsgebietes in Lengerich-Handrup. Diese Versuch wurde am 11.02.2019 vom Landkreis Emsland genehmigt.

Die Arbeitsgemeinschaft zum Erhalt des Grundwassers in Lengerich und Umgebung, AG Unser Wasser, hat sich mit sachlichen Argumenten gegen die Pumpversuche ausgesprochen. Einige unmittelbar betroffene Familien hatten im April 2019 fristgerecht Klage eingereicht. Ein Gerichtstermin ist auch nach 16 Monaten immer noch nicht anberaumt.

Trotzdem hat der Wasserverband mit der 1. Pumpstufe von 0,5 Millionen m³ im ersten Jahr, 1,0 im zweiten und 1,5 Millionen im dritten Jahr begonnen.

Die AG hatte umfangreich recherchiert und Schäden vorhergesagt, welche nun auch schon sichtbar werden – nach bereits 5 Monaten, mit nur einem Drittel der später geplanten Fördermenge.

Beispiel: Buchenbestand im Tüsselwald, 650 m südöstlich Brunnen I und 750 m südwestlich Brunnen II

Aus: DJI_0016 (52; 32; 47.4590 // 7; 33; 7.8327 // 29.05.2020)

Aus: DJI_0011 (52; 32; 47.7018 // 7; 33; 7.6156 // 27.08.2020)

Buchenbestand im Mai’2020     …GW-Stand 2,14m unter Flur am 22.5.2020

Buchenbestand im August’2020 …GW-Stand 2,63m unter Flur am 27.8.2020

Auf eigene Kosten wurden im März neue Grundwassermessstellen zur Kontrolle eingerichtet und werden diese 14-täglich gemessen. Die Ergebnisse werden laufend auf der AG-Homepage veröffentlicht und sind auf der Download-Seite abrufbar.  –>Weiterlesen

Erlaubnis erteilt – keine Spur von Verantwortung für unser Wasser und für die Natur

Pumpversuche trotz sinkender Wasserstände, weniger Niederschläge, auf der Basis überholter Grundwasserdaten – Alternativen zur Grundwasserentnahme!

Der Landkreis Emsland hat die am 01.September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11.Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28.Februar 2019 genehmigt.

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Die Genehmigungsbehörde sagt u.a. darin: durch die Grundwasserentnahme zu Pumpversuchszwecken entstehen keine schädlichen Gewässerveränderungen, es werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (…) ist nicht erforderlich.

Wir zeigen das Gegenteil auf!

Der Landkreis teilt damit die Auffassung des Antragsstellers und weist darauf hin, dass Schadensansprüche nur auf Grundlage einer Beweissicherung geltend gemacht werden können und sämtliche erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zurückgewiesen werden, soweit sie sich nicht durch entsprechende Nebenbestimmungen, Hinweise, im Durchführungsplan oder durch Zusagen des Erlaubnisinhabers im Laufe des Verfahrens auf andere Weise erübrigt haben. Gegen die Erlaubnis muss nach Rechtsbehelfsbelehrung direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, wenn man die Auffassung des Landkreises (Anm.: und damit des WVLL) nicht teilt. Das geht aber nur innerhalb eines Monats, also mit Ablauf des 25. April 2019. Für Personen, denen der Bescheid bereits persönlich zugestellt wurde, läuft die Monatsfrist ab Zustellung und Bekanntgabe. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie hier.

Mit Respekt und Stolz blickt unsere politische Elite auf unsere Jugend. Sowohl der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin als auch der Bundestagspräsident bewerten die aktuellen Schüleraktionen „Fridays for future – für mehr Klimaschutz“ sehr positiv und fordern die sogenannte Zivilgesellschaft auf, es denen gleichzutun. Sind nur die Jugendlichen in der Position, die Verantwortlichen zu engagiertem Klimaschutz zu drängen? Nein, wir Erwachsenen haben die Verantwortung, den Kindern eine lebenswerte Welt zu hinterlassen!

Dazu gehört auch die hier wieder und wieder thematisierte Forderung nach Schonung der Trinkwasser-Reserven und nach alternativer Grundwasser-Förderung. „Die Lobby unserer Enkel und Urenkel, das sind wir“, sagt Sabine Schlacke, Juraprofessorin an der Universität Münster und Vorsitzende des wissenschaftlichen Beraterkreises der Bundesregierung zu globalen Umweltveränderungen (WGBU). Das sei nicht nur durch das Nachhaltigkeitsprinzip rechtlich festgeschrieben, sondern auch unsere Pflicht, den nächsten Generationen noch eine lebenswerte und bewohnbare Welt zu überlassen.

Wo bleiben die Institutionen und Personen, die auch in die Tiefe – im wahrsten Sinne des Wortes – schauen? Die sich fragen, was kommt denn danach, wenn jetzt schon klar ist, dass das Wasser nicht einmal für seriöse und gewissenhafte Pumpversuche reicht. Wenn schon jetzt klar ist, dass die nachfolgende Generation das ausbaden muss, obwohl, ironisch betrachtet, nicht einmal etwas zum Baden übrig bleibt. –>Weiterlesen

Alternative Wasserförderung statt Generationenkonflikt!

Schwindende Wasserreserven, weniger Niederschlag – kein Weiter-So, denn Alternativen zur Grundwasserentnahme sind schon jetzt möglich!

Unsere Generation ist gerade dabei, rücksichtslos mit Ressourcen umzugehen. Auch in der hiesigen Region hinterlassen wir der nachfolgenden Generation ein riesiges Problem: eine durch die übermäßige Entnahme von Grundwasser (GW) ausgelöste Wüste – in Niedersachsen werden sich laut Landesamt für Bergbau, Energie u. Geologie bei einem Weiter-So die GW-Dargebote halbieren (–>Wasserstandsverluste in Niedersachsen), besonders in den GW-Körpern entlang der Mittelems und entlang der Hase fallen die GW-Stände (NLWKN Band 28 Grundwasser).

Am 01. September 2016 beantragte der Wasserverband Lingener Land (WVLL) beim Landkreis Emsland (LK) einen auf drei Jahre angelegten Pumpversuch, um im Anschluss hieran in Lengerich-Handrup ein neues Wasserwerk einzurichten. Vergeblich suchten wir glaubwürdige Aussagen zur Umweltverträglichkeit. Angaben zu möglichen Abbruchkriterien und zur alternativen Grundwasserförderung fehlten ganz (1).

Ist es Überheblichkeit (was wir wollen, kriegen wir schon) oder Gleichgültigkeit (was kümmert uns das Übermorgen), die den WVLL bisher dazu bewogen hat, unsere immer wieder thematisierte Forderung nach Schonung der GW-Ressourcen und nach alternativer GW-Förderung als das Gerede Einzelner herabzutun? Und es ist die Kurzsichtigkeit, die wütend macht, weil man uns glauben machen will, dass nur die nächsten drei Jahre – Zeitraum der Pumpversuche – wichtig wären (2)!

Fakt ist, dass die GW-Reserven schneller schwinden als vor kurzem noch angenommen. Wahrscheinlich ist, dass die Niederschlagsentwicklungen und der Klimawandel zu extremen Auswirkungen auch hier führen. Auswege aus diesem Dilemma zeigen ausgerechnet aktuelle Bekanntmachungen und Bewilligungen für das Kernkraftwerk Emsland (KKE). –>Weiterlesen

Hiesiges Grundwasser in Gefahr! – Landkreis erarbeitet Konzept?

Stellungnahme der AGUW zum NOZ-Artikel vom 28.Mai 2018 – so nicht!

Eine seriöse Überprüfung von behaupteten Fakten und Aussagen auf ihre Richtigkeit bedeutet Aufwand und Zeit. Besonders dann, wenn es sich um Ausführungen zu einem so komplexen wie auch sensiblen Thema handelt, wie es die Materie zur Grundwasserförderung und zum Grundwasserschutz sind. Mit diesem Homepagebeitrag wollen wir die Sachlage richtig stellen: In dem o.g. NOZ-Artikel Emsland erarbeitet Konzept zum Grundwasserschutz (1) berichtet der Redakteur über eine jüngst stattgefundene Sitzung des Umweltausschusses des Landkreises Emsland. Leider versorgt der Zeitungsartikel die Öffentlichkeit unvollständig, mit Halbwahrheiten und sogar einer Falschmeldung:

4 (nur 4?) Grundwasserkörper in Niedersachsen zeigen demnach fallende Grundwasserstände, davon 2 im Emsland. Ursachen hierfür seien einerseits steigender Wasserbedarf, andererseits der Klimawandel. Im Fokus steht nicht nur die Grundwassermenge sondern auch dessen Qualität, welches noch gut sei, wenn es aus tiefen Schichten gewonnen wird. Falsch ist, dass die genannten Grundwasserkörper gefährdet seien. Tatsächlich sind es andere, aus denen intensiv Trinkwasser gefördert wird oder gefördert werden soll. Und unvollständig wäre ein Konzept, welches Maßnahmen lediglich auf die Qualität aber nicht auf die Grundwassermenge bezieht.

Zur Erinnerung: derselbe Ausschuss und die ihm angehörigen Politiker, welche gemäß NOZ nun den Verantwortlichen im Landkreis empfehlen, das Grundwasser im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zu erhalten (Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot), setzten sich dafür ein, dass das Antragsverfahren des Wasserverbandes Lingener Land (WVLL) zu den Pumpversuchen in Lengerich-Handrup positiv im Sinne des WVLL entschieden wird – und damit zu Lasten der hiesigen Natur und Umgebung. –>Weiterlesen

Keine Pumpversuche ohne Abbruchkriterien!

So nicht! – Stellungnahme der AGUW zur stattgefundenen Anhörung zu den Pumpversuchen – Teil III

Am 01. September 2016 beantragte der Wasserverband Lingener Land (WVLL) beim Landkreis Emsland (LK) einen auf drei Jahre angelegten Pumpversuch, um im Anschluss hieran in Lengerich-Handrup ein neues Wasserwerk einzurichten. Vergeblich suchten wir in den Antragsunterlagen glaubwürdige Aussagen zur Umweltverträglichkeit. Und da der Landkreis eine diesbezügliche Prüfung nicht für erforderlich hielt, hat der WVLL auch keine Abbruchkriterien mehr definiert. Weder Andeutungen noch sonst irgendwelche Hinweise in den Unterlagen darauf, dass das beantragte Projekt aus seiner Sicht scheitern könnte.

Kritik hierzu kam von Vertretern der Träger öffentlicher Belange (TöBs) und von den zahlreich anwesenden Einwendern. Sie sehen wie wir von der AGUW eine nachhaltige und dauerhafte Gefährdung des bisher intakten Natur- und Wasserhaushaltes durch die Pumpversuche in Lengerich-Handrup und fordern Keine Pumpversuche ohne UVP! sowie festgelegte und abgestimmte Abbruchkriterien. Dies ist ein Ergebnis der ganztägigen Anhörung am 31.05.2017 in Meppen bei der Unteren Wasserbehörde. Das 104seitige Protokoll zzgl. 60 Seiten als Anlage ist nicht nur im Umfang, sondern auch in Wort und im Inhalt stark (1). Dort sind in 36 Wortbeiträgen der Punkt ‘Fehlende Abbruchkriterien’ erörtert worden. –>Weiterlesen