Dritte Pumpstufe gestartet – aber was dann: Pumpen bis zum letzten Tropfen?!

Start der 3. Pumpstufe bedeutet fortgesetzte Zerstörung von Natur, Umwelt und Gebäuden –Wasserförderung stoppen: sofort und konsequent!

Angelehnt an den Slogan der Fridays-For-Future-Bewegung „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr unsere Zukunft klaut“, versuchte sich in dem Fernsehfilm >Bis zum letzten Tropfen< (1) die betroffene Dorfjugend Gehör zu verschaffen:

„Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr unser Wasser klaut!“

Doch ihr Widerstand gegen schwindendes Grundwasser, verursacht durch unverantwortliche Entnahmen, verhallte. Ablehnung und Protest kamen dort leider zu spät, das Kind war schon in den Brunnen gefallen, heißt: die Verträge unterschrieben.

Aber hier bei uns ist es noch nicht zu spät, eine Umkehr ist möglich – heißt: Stopp der 3. Förderstufe, die gemäß kurzer Mitteilung des Wasserverbandes Lingener Land (WVLL) auf seiner Internetseite (2) und in der hiesigen Presse am 09. März 2022 begann. Der WVLL erhöht nach 0,5 Millionen m³ / Jahr (1. Pumpstufe) auf 1,0 (2. Stufe) nunmehr auf 1,5 Mio. m³/a. Die Erhöhung und Fortsetzung für die nächsten 12 Monate wurde nach WVLL-Angaben auf Basis seiner Gutachter-Daten vom Landkreis Emsland (LK) am 28. Februar 2022 genehmigt.

Obwohl laut öffentlich zugänglicher Daten immer weniger Regen fällt und die Grundwasservorräte auch ohne zusätzliches Pumpen immer geringer werden, hat der LK den 3. Fachbericht als Entscheidung für die Fortsetzung in kürzester Zeit autorisiert. Dabei blieb seinen Fachbehörden für die Prüfung der umfangreichen Unterlagen und zur Stellungnahmen von Ende Dezember bis zur Erörterung am 24. Februar 2022 kaum Zeit – der 3. Jahresbericht zur Hydrogeologie beinhaltet allein schon 141 Seiten (3) mit 16 Anhängen und 49 Anlagen.

Eine seriöse und neutrale Begutachtung der umfangreichen Unterlagen benötigt viel mehr Zeit, als dass man das mal so eben über die Jahreswende erledigt. Zeit, die über eine der wichtigsten Zukunftsangelegenheiten unserer Region entscheidet. Dem so einfach zugestimmt? Das wäre fahrlässig und unverantwortlich, allein schon den nachfolgenden Generationen gegenüber. Oder ist das nur eine Frage der Perspektive? Es gibt längst Alternativen!

Im nachfolgenden Beitrag zeigen wir die Auffälligkeiten und Ungereimtheiten auf. Wir erklären die Fakten, dort, wo der Wasserverband täuscht, die Gegebenheiten schönrechnet und der Landkreis als Genehmigungsbehörde weiterhin zwingend erforderliche Beweissicherungsmaßnahmen ablehnt.

Kurzer Überblick der nachfolgenden Schwerpunkte:

  • die Wahrheiten aus dem Fernsehfilm und der Dokumentation ‚Bis zum letzten Tropfen‘ für unsere Region

  • Unser Grundwasser – der unsichtbare Schatz – Weltwassertag 2022 am 22. März

  • Missachtung der Bürger – Petitionswillen wird totgeschwiegen

  • neuestes Urteil des BVerfG zur Generationenverpflichtung und staatlicher Sorgfaltspflicht

  • 3. Jahresbericht, erstellt nach nur 18 Monaten Pumpzeit – „alles paletti“: kaum Absenkungen, keine Schäden – so die Zusammenfassung des WVLL, vorhandene Auffälligkeiten seien klimabedingt

  • schädliche Absenkungen, niedrige und weiter sinkende Grundwasserstände – so die Beobachtungen und Erkenntnisse aus der Praxis

  • konkurrierende Feldberegnung aus der Sicht des Wasserverbandes

  • angeblich schwebendes Grundwasser und die Last mit den Beweissicherungen

Nur weil er nach dem UIG dazu verpflichtet ist, hat der WVLL die Gutachten nebst Anlagen und Anhänge – über 1000 Seiten! – auf seiner Homepage verlinkt (2), allerdings, ohne die Bevölkerung über den tatsächlichen Sachstand aufzuklären. Wir haben uns die Mühe gemacht, die Unterlagen und Gutachten zu sichten.   –>Weiterlesen

Noch Wetter oder schon Klima – Alternative Wasserförderung jetzt beginnen!

Erlaubnis erteilt: Pumpversuche trotz sinkender Wasserstände, weniger Niederschlägen, auf Basis veralteter Grundwasserdaten – wann folgt Plan B?

Der Landkreis Emsland hat die am 01.September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11.Februar 2019 genehmigt (1). Darin teilt die Genehmigungsbehörde uneingeschränkt die Auffassungen des Antragstellers und sieht durch die Grundwasserentnahme zu Pumpversuchszwecken keine schädlichen Gewässerveränderungen. Verhängnisvoll, denn das Gegenteil hierzu haben wir in unserem letzten Beitrag Erlaubnis erteilt – keine Spur von Verantwortung für unser Wasser und für die Natur intensiv aufgezeigt und zudem mit Hilfe aktueller Grafiken die fatalen negativen Auswirkungen der Erlaubnis belegt.

In der Erlaubnis für die Grundwasserentnahmen wurden nicht berücksichtigt: •Umweltverträglichkeits-prüfungen •Abbruchkriterien •Klimawandel mit mehr Trockenjahren •weniger Niederschlag •höhere Verdunstung •Tallage Lengerichs •erhöhte Wechselwirkungen mit den Wasserwerken in Ohrte und Grumsmühlen •ein deutlich größeres Absenkgebiet •Alternativenprüfungen. Von privaten Einwendern gemachte Einsprüche und beantragte Beweissicherungen wurden zurückgewiesen, z. B. •zu gefährdeten Gebäuden •versiegenden Hausbrunnen und Eigenwasserversorgung •abreißenden Grundwasseranschlüsse zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die individuelle Betroffenheit der Einwender wurde von der Behörde negiert bzw. fehlerhaft bewertet, sodass mehrere Betroffene Klagen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht haben (2). Denn Schadensersatz gegenüber dem Wasserverband können nur auf der Grundlage vorher gemachter Beweis-sicherungsmaßnahmen geltend gemacht werden, welche bislang unzureichend sind.

Selbst Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange (vgl. hierzu unsere Abhandlung Auch TöBs haben Bedenken!) wurden abgewiesen, sogar gerügt. So geschehen zu den Stellungnahmen der Samtgemeinde Lengerich in Vertretung der Gemeinden Lengerich und Handrup: „…eine Gemeinde als Trägerin öffentlicher Belange (sollte) sich grundsätzlich auf die ihr obliegenden Aufgaben beziehen … Sie fungiert nicht als Interessenvertretung der Bürger der Gemeinde und kann sich nicht auf die Verletzung natur-, umwelt- und artenschutzrechtlicher Belange berufen.“ (3) Unglaubliche Worte einer Behörde, sind es doch die Kommunen, die gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dazu aufgefordert sind, den Zustand der Gewässer zu erhalten, bzw. zu verbessern – und: die sich an Hitze und Trockenheit anpassen müssen.

Noch Wetter oder schon Klima? – Neubildung des Grundwassers nimmt ab!

Temperaturrekorde ringsherum, im nahe gelegenen Lingen mit bundesweit 42,6°C am 25. Juli 2019 der höchste Wert, der je in Deutschland seit Wetteraufzeichnung gemessen wurde. Ist das nur Wetter oder spüren wir schon den Klimawandel? ->Weiterlesen