Eilmeldung – mysteriös, Auswertung des Pumpversuchs auch 2 Jahre nach Ende immer noch offen

Nachdem die aktive Phase des 3-jährigen Pumpversuchs in Lengerich-Handrup am 8.3.2023 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beendet wurde, wurden die Ergebnisse nicht wie vorgesehen Ende 2023 den Fachbehörden übergeben, sondern erst im Mai 2024 und dann am 27.November 2024 final besprochen.

Das Ergebnisprotokoll ist erst jetzt freigegeben – 2 volle Jahre später! Die Endauswertung der bodenkundlichen und landwirtschaftlichen Beweissicherung wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2025 vorgelegt werden. Die im Protokoll referenzierten behördlichen Stellungnahmen und Präsentationen der Gutachter werden uns vorenthalten, sodass wir leider wieder den Rechtsweg beschreiten müssen.

Obwohl eine umfassende Information an die betroffene Bevölkerung im Genehmigungsbescheid vom 11.02.2019 verbindlich für den WVLL vorgeschrieben wurde, ist der Abschlussbericht (5. Fachbericht zum Pumpversuch) bis heute nicht veröffentlicht. Dennoch hatte der WVLL bereits im März eine Hochglanzbroschüre zum ‘Wohle von Mensch und Natur’ erstellt und an alle Haushalte verschickt.

Der Tenor der Broschüre ist „Alles in Butter“, eine langfristige Förderung in Lengerich-Handrup kann in Angriff genommen werden, wozu lediglich ein neuer Antrag erforderlich ist. 

Nach eigenen Angaben des WVLL betrug der Wasserbedarf vor 10 Jahren 6,8 Millionen m³/a (1) für 72.000 Einwohner, d.h. für Industrie und Gewerbe entfielen damals 52%, wenn man mit dem bundesdurchschnittlichen Tagesverbrauch von 125 l pro Person rechnet. Laut aktueller Broschüre liegt der Wasserbedarf jetzt bei 6,5 Millionen m³/a für rund 74.000 Einwohner incl. öffentliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Einrichtungen mit „nur“ noch 48%.

Dennoch wird eine Dauerförderung in Lengerich-Handrup damit begründet, dass es einen gestiegenen Wasserbedarf für die Landwirtschaft gäbe (Broschüre Seite 14 zum Thema „Engagement mit Weitblick“). Tatsächlich haben in der Zwischenzeit viele Schweinemastbetriebe ihre Ställe geschlossen und etliche Betriebe auf eigenes Brunnenwasser umgestellt: Das Argument Trinkwasser für Tierwohl ist mittlerweile durch entsprechende Filtertechnik auf den Höfen ebenfalls entfallen.

Unsere Annahme: Es soll für das mittlerweile ausgezehrte Entnahmegebiet Grumsmühlen Ersatz geschaffen werden, anstatt die Ursachen für die Schädigung von Flora und Fauna zu beseitigen, nämlich die nicht-nachhaltigen Grundwasser-Dauerentnahmen mit lokalen Zehrungen der Grundwasserreserven.

Jetzt muss endlich mit der Alternativensuche begonnen werden (2), denn wie in vielen Gebieten Niedersachsens sind auch im Gebiet zwischen Langen und Bippen die Wasserstände langjährig gefallen, trotz deutlich erhöhter Niederschläge 2024:

Wasserstandsverluste [cm] im Unteren Aquifer seit 1996. Extremer Abfall im Bereich der Brunnen während des Pumpversuchs 2020 bis 2023 – zur Vergrößerung auf das Bild klicken!

Die Kurven zeigen besonders deutlichen Abfall in den Zulaufgebieten zu den Förderbrunnen, nämlich im Westen zum Wasserwerk Grumsmühlen bei Langen, im Osten zum Wasserwerk Ohrte bei Bippen und mittendrin zu den Brunnen zwischen Lengerich und Handrup. Selbst nördlich und südlich der Ortschaft Lengerich treten langjährige Potentialverluste von mehreren Dezimetern auf.

Die Grafik zeigt, dass die WVLL-Aussagen in seiner Broschüre „alternative Fakten“ sind, nämlich dass die Auswertungen (Anm.: des Pumpversuchs) nur sehr lokale, geringe Grundwasserabsenkungen zeigen würden, und dass das Grundwasserdargebot sicher eingehalten werden könne.

Sollten Wasserverband und Landkreis ihre immer wieder beteuerten Aussage ernst nehmen, dass nicht mehr gefördert werde als natürlich neu gebildet wird, dann bleibt nur eine Konsequenz:  Der Pumpversuch hat gezeigt, dass die Grundwasserdargebote in Lengerich-Handrup nicht ausreichen, um Grundwasser zusätzlich entnehmen zu können.

Im Gegenteil: Das Grundwasser muss aus der Oberfläche heraus angereichert werden, um Fauna, Flora und Kulturlandschaft fit für den Klimawandel zu machen!

Und die vom WVLL in der Broschüre gemachte Behauptung, dass die Grundwasserentnahmen zum Zweck der landwirtschaftlichen Feldberegnung die Entnahmemengen des Pumpversuchs erheblich überstiegen hätten, trifft nur dann zu, wenn man das Zulaufgebiet zu den Förderbrunnen von ca. 25 qkm mit dem Modellgebiet der Pumpversuches von ca. 150 qkm vergleicht. Tatsächlich wurden aber vom Wasserverband im dritten Pumpjahr 1,5 Millionen m³ mit hoher Konzentration aus 3 Brunnen im Zulaufgebiet entnommen, während im selben Gebiet die möglichen jährlichen Beregnungsmengen auf 0,5 Millionen m³, verteilt auf 21 Brunnen, begrenzt waren.

Der WVLL behauptet in seiner Broschüre, dass das Ergebnis des Pumpversuchs ein wichtiger Meilenstein für die Dauerförderung bedeutet. Demnächst erfahren Sie hier ausführlich mehr. Dazu müssen jedoch alle versprochenen und auch verbindlich vorgeschriebenen Berichte und Ergebnisse vorliegen.

 

Quellenangaben:

Broschüre des Wasserverbandes Lingener Land zum ‘Wohle von Mensch und Natur’, März 2025

Ergebnisprotokoll des Landkreises Emsland, November 2024

  1. https://www.ag-unser-wasser.de/kein-grundwasser-fuer-industrie/

  2. https://www.ag-unser-wasser.de/noch-wetter-oder-schon-klima-alternative-wasserfoerderung-jetzt-beginnen/

Die AG Unser Wasser, im April 2025

Erlaubnis erteilt – keine Spur von Verantwortung für unser Wasser und für die Natur

Pumpversuche trotz sinkender Wasserstände, weniger Niederschläge, auf der Basis überholter Grundwasserdaten – Alternativen zur Grundwasserentnahme!

Der Landkreis Emsland hat die am 01.September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11.Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28.Februar 2019 genehmigt.

genug-zu_wenig

Die Genehmigungsbehörde sagt u.a. darin: durch die Grundwasserentnahme zu Pumpversuchszwecken entstehen keine schädlichen Gewässerveränderungen, es werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (…) ist nicht erforderlich.

Wir zeigen das Gegenteil auf!

Der Landkreis teilt damit die Auffassung des Antragsstellers und weist darauf hin, dass Schadensansprüche nur auf Grundlage einer Beweissicherung geltend gemacht werden können und sämtliche erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zurückgewiesen werden, soweit sie sich nicht durch entsprechende Nebenbestimmungen, Hinweise, im Durchführungsplan oder durch Zusagen des Erlaubnisinhabers im Laufe des Verfahrens auf andere Weise erübrigt haben. Gegen die Erlaubnis muss nach Rechtsbehelfsbelehrung direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, wenn man die Auffassung des Landkreises (Anm.: und damit des WVLL) nicht teilt. Das geht aber nur innerhalb eines Monats, also mit Ablauf des 25. April 2019. Für Personen, denen der Bescheid bereits persönlich zugestellt wurde, läuft die Monatsfrist ab Zustellung und Bekanntgabe. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie hier.

Mit Respekt und Stolz blickt unsere politische Elite auf unsere Jugend. Sowohl der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin als auch der Bundestagspräsident bewerten die aktuellen Schüleraktionen „Fridays for future – für mehr Klimaschutz“ sehr positiv und fordern die sogenannte Zivilgesellschaft auf, es denen gleichzutun. Sind nur die Jugendlichen in der Position, die Verantwortlichen zu engagiertem Klimaschutz zu drängen? Nein, wir Erwachsenen haben die Verantwortung, den Kindern eine lebenswerte Welt zu hinterlassen!

Dazu gehört auch die hier wieder und wieder thematisierte Forderung nach Schonung der Trinkwasser-Reserven und nach alternativer Grundwasser-Förderung. „Die Lobby unserer Enkel und Urenkel, das sind wir“, sagt Sabine Schlacke, Juraprofessorin an der Universität Münster und Vorsitzende des wissenschaftlichen Beraterkreises der Bundesregierung zu globalen Umweltveränderungen (WGBU). Das sei nicht nur durch das Nachhaltigkeitsprinzip rechtlich festgeschrieben, sondern auch unsere Pflicht, den nächsten Generationen noch eine lebenswerte und bewohnbare Welt zu überlassen.

Wo bleiben die Institutionen und Personen, die auch in die Tiefe – im wahrsten Sinne des Wortes – schauen? Die sich fragen, was kommt denn danach, wenn jetzt schon klar ist, dass das Wasser nicht einmal für seriöse und gewissenhafte Pumpversuche reicht. Wenn schon jetzt klar ist, dass die nachfolgende Generation das ausbaden muss, obwohl, ironisch betrachtet, nicht einmal etwas zum Baden übrig bleibt. –>Weiterlesen

Das Kräftemessen geht weiter!

Klagefrist nur bis 25. April 2019…

Kräftemessen Der Landkreis Emsland hat die am 01. September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11. Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28. Februar 2019 genehmigt.

Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.

Unter Bekanntmachungsunterlagen als PDF-Dateien (Bereitstellung bis 25.03.2019) können Sie alle relevanten Unterlagen herunterladen. Sie liegen ebenfalls vom 12. bis 25. März 2019 an den bekannten Stellen öffentlich aus (vgl. Bekanntmachung).

Als Teil der umfangreichen Bekanntmachungsunterlagen finden Sie den Wortlaut der Erlaubnis mit Stellungnahme zu den erfolgten Einwendungen hier.

Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Es kann nur geklagt werden. Klagen müssen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eingereicht haben. Die Klage-Frist ist unbedingt zu beachten.

Wir werden in Kürze umfassender zur Erlaubnis des Landkreises Emsland Stellung beziehen.

Hiesiges Grundwasser in Gefahr! – Landkreis erarbeitet Konzept?

Stellungnahme der AGUW zum NOZ-Artikel vom 28.Mai 2018 – so nicht!

Eine seriöse Überprüfung von behaupteten Fakten und Aussagen auf ihre Richtigkeit bedeutet Aufwand und Zeit. Besonders dann, wenn es sich um Ausführungen zu einem so komplexen wie auch sensiblen Thema handelt, wie es die Materie zur Grundwasserförderung und zum Grundwasserschutz sind. Mit diesem Homepagebeitrag wollen wir die Sachlage richtig stellen: In dem o.g. NOZ-Artikel Emsland erarbeitet Konzept zum Grundwasserschutz (1) berichtet der Redakteur über eine jüngst stattgefundene Sitzung des Umweltausschusses des Landkreises Emsland. Leider versorgt der Zeitungsartikel die Öffentlichkeit unvollständig, mit Halbwahrheiten und sogar einer Falschmeldung:

4 (nur 4?) Grundwasserkörper in Niedersachsen zeigen demnach fallende Grundwasserstände, davon 2 im Emsland. Ursachen hierfür seien einerseits steigender Wasserbedarf, andererseits der Klimawandel. Im Fokus steht nicht nur die Grundwassermenge sondern auch dessen Qualität, welches noch gut sei, wenn es aus tiefen Schichten gewonnen wird. Falsch ist, dass die genannten Grundwasserkörper gefährdet seien. Tatsächlich sind es andere, aus denen intensiv Trinkwasser gefördert wird oder gefördert werden soll. Und unvollständig wäre ein Konzept, welches Maßnahmen lediglich auf die Qualität aber nicht auf die Grundwassermenge bezieht.

Zur Erinnerung: derselbe Ausschuss und die ihm angehörigen Politiker, welche gemäß NOZ nun den Verantwortlichen im Landkreis empfehlen, das Grundwasser im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zu erhalten (Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot), setzten sich dafür ein, dass das Antragsverfahren des Wasserverbandes Lingener Land (WVLL) zu den Pumpversuchen in Lengerich-Handrup positiv im Sinne des WVLL entschieden wird – und damit zu Lasten der hiesigen Natur und Umgebung. –>Weiterlesen

Auch TöBs haben Bedenken!

So nicht! – Stellungnahme der AGUW zur stattgefundenen Anhörung zu den Pumpversuchen – Teil I

Bedenken an der Machbarkeit der vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche haben auch anwesende Träger öffentlicher Belange (TöPs) vorgebracht und damit dokumentiert, dass wir von der AGUW mit unserer Befürchtung nicht alleine dastehen, dass Pumpversuche den bisher intakten Natur- und Wasserhaushalt in Lengerich-Handrup nachhaltig und dauerhaft schädigen.

Dies ist das Ergebnis der ganztägigen Anhörung am 31.05.2017 in Meppen bei der Unteren Wasserbehörde. Das 104seitige Protokoll zzgl. 60 Seiten als Anlage ist nicht nur im Umfang, sondern auch in Wort und im Inhalt stark (1). Ziel und Zweck des Erörterungstermins war die Gelegenheit für Antragsteller (WVLL), betroffene Träger öffentlicher Belange sowie Einwender zu ihren beim Landkreis Emsland (LK) eingereichten Anträgen, Stellungnahmen bzw. Einwendungen noch einmal Stellung zu nehmen. Inwieweit die dort vorgebrachten Bedenken, Positionen oder beantragten Auflagen dann in der behördlichen Entscheidungsfindung, PRO oder KONTRA Pumpversuche, einfließen, bleibt abzuwarten. –>Weiterlesen