Erlaubnis erteilt – keine Spur von Verantwortung für unser Wasser und für die Natur

Pumpversuche trotz sinkender Wasserstände, weniger Niederschläge, auf der Basis überholter Grundwasserdaten – Alternativen zur Grundwasserentnahme!

Der Landkreis Emsland hat die am 01.September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11.Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28.Februar 2019 genehmigt.

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Die Genehmigungsbehörde sagt u.a. darin: durch die Grundwasserentnahme zu Pumpversuchszwecken entstehen keine schädlichen Gewässerveränderungen, es werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (…) ist nicht erforderlich.

Wir zeigen das Gegenteil auf!

Der Landkreis teilt damit die Auffassung des Antragsstellers und weist darauf hin, dass Schadensansprüche nur auf Grundlage einer Beweissicherung geltend gemacht werden können und sämtliche erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zurückgewiesen werden, soweit sie sich nicht durch entsprechende Nebenbestimmungen, Hinweise, im Durchführungsplan oder durch Zusagen des Erlaubnisinhabers im Laufe des Verfahrens auf andere Weise erübrigt haben. Gegen die Erlaubnis muss nach Rechtsbehelfsbelehrung direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, wenn man die Auffassung des Landkreises (Anm.: und damit des WVLL) nicht teilt. Das geht aber nur innerhalb eines Monats, also mit Ablauf des 25. April 2019. Für Personen, denen der Bescheid bereits persönlich zugestellt wurde, läuft die Monatsfrist ab Zustellung und Bekanntgabe. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie hier.

Mit Respekt und Stolz blickt unsere politische Elite auf unsere Jugend. Sowohl der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin als auch der Bundestagspräsident bewerten die aktuellen Schüleraktionen „Fridays for future – für mehr Klimaschutz“ sehr positiv und fordern die sogenannte Zivilgesellschaft auf, es denen gleichzutun. Sind nur die Jugendlichen in der Position, die Verantwortlichen zu engagiertem Klimaschutz zu drängen? Nein, wir Erwachsenen haben die Verantwortung, den Kindern eine lebenswerte Welt zu hinterlassen!

Dazu gehört auch die hier wieder und wieder thematisierte Forderung nach Schonung der Trinkwasser-Reserven und nach alternativer Grundwasser-Förderung. „Die Lobby unserer Enkel und Urenkel, das sind wir“, sagt Sabine Schlacke, Juraprofessorin an der Universität Münster und Vorsitzende des wissenschaftlichen Beraterkreises der Bundesregierung zu globalen Umweltveränderungen (WGBU). Das sei nicht nur durch das Nachhaltigkeitsprinzip rechtlich festgeschrieben, sondern auch unsere Pflicht, den nächsten Generationen noch eine lebenswerte und bewohnbare Welt zu überlassen.

Wo bleiben die Institutionen und Personen, die auch in die Tiefe – im wahrsten Sinne des Wortes – schauen? Die sich fragen, was kommt denn danach, wenn jetzt schon klar ist, dass das Wasser nicht einmal für seriöse und gewissenhafte Pumpversuche reicht. Wenn schon jetzt klar ist, dass die nachfolgende Generation das ausbaden muss, obwohl, ironisch betrachtet, nicht einmal etwas zum Baden übrig bleibt. –>Weiterlesen

Das Kräftemessen geht weiter!

Klagefrist nur bis 25. April 2019…

Kräftemessen Der Landkreis Emsland hat die am 01. September 2016 vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche mit Erlaubnis vom 11. Februar 2019 und Amtlicher Bekanntmachung vom 28. Februar 2019 genehmigt.

Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier.

Unter Bekanntmachungsunterlagen als PDF-Dateien (Bereitstellung bis 25.03.2019) können Sie alle relevanten Unterlagen herunterladen. Sie liegen ebenfalls vom 12. bis 25. März 2019 an den bekannten Stellen öffentlich aus (vgl. Bekanntmachung).

Als Teil der umfangreichen Bekanntmachungsunterlagen finden Sie den Wortlaut der Erlaubnis mit Stellungnahme zu den erfolgten Einwendungen hier.

Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Es kann nur geklagt werden. Klagen müssen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eingereicht haben. Die Klage-Frist ist unbedingt zu beachten.

Wir werden in Kürze umfassender zur Erlaubnis des Landkreises Emsland Stellung beziehen.

Hiesiges Grundwasser in Gefahr! – Landkreis erarbeitet Konzept?

Stellungnahme der AGUW zum NOZ-Artikel vom 28.Mai 2018 – so nicht!

Eine seriöse Überprüfung von behaupteten Fakten und Aussagen auf ihre Richtigkeit bedeutet Aufwand und Zeit. Besonders dann, wenn es sich um Ausführungen zu einem so komplexen wie auch sensiblen Thema handelt, wie es die Materie zur Grundwasserförderung und zum Grundwasserschutz sind. Mit diesem Homepagebeitrag wollen wir die Sachlage richtig stellen: In dem o.g. NOZ-Artikel Emsland erarbeitet Konzept zum Grundwasserschutz (1) berichtet der Redakteur über eine jüngst stattgefundene Sitzung des Umweltausschusses des Landkreises Emsland. Leider versorgt der Zeitungsartikel die Öffentlichkeit unvollständig, mit Halbwahrheiten und sogar einer Falschmeldung:

4 (nur 4?) Grundwasserkörper in Niedersachsen zeigen demnach fallende Grundwasserstände, davon 2 im Emsland. Ursachen hierfür seien einerseits steigender Wasserbedarf, andererseits der Klimawandel. Im Fokus steht nicht nur die Grundwassermenge sondern auch dessen Qualität, welches noch gut sei, wenn es aus tiefen Schichten gewonnen wird. Falsch ist, dass die genannten Grundwasserkörper gefährdet seien. Tatsächlich sind es andere, aus denen intensiv Trinkwasser gefördert wird oder gefördert werden soll. Und unvollständig wäre ein Konzept, welches Maßnahmen lediglich auf die Qualität aber nicht auf die Grundwassermenge bezieht.

Zur Erinnerung: derselbe Ausschuss und die ihm angehörigen Politiker, welche gemäß NOZ nun den Verantwortlichen im Landkreis empfehlen, das Grundwasser im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zu erhalten (Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot), setzten sich dafür ein, dass das Antragsverfahren des Wasserverbandes Lingener Land (WVLL) zu den Pumpversuchen in Lengerich-Handrup positiv im Sinne des WVLL entschieden wird – und damit zu Lasten der hiesigen Natur und Umgebung. –>Weiterlesen

Auch TöBs haben Bedenken!

So nicht! – Stellungnahme der AGUW zur stattgefundenen Anhörung zu den Pumpversuchen – Teil I

Bedenken an der Machbarkeit der vom Wasserverband Lingener Land (WVLL) beantragten Pumpversuche haben auch anwesende Träger öffentlicher Belange (TöPs) vorgebracht und damit dokumentiert, dass wir von der AGUW mit unserer Befürchtung nicht alleine dastehen, dass Pumpversuche den bisher intakten Natur- und Wasserhaushalt in Lengerich-Handrup nachhaltig und dauerhaft schädigen.

Dies ist das Ergebnis der ganztägigen Anhörung am 31.05.2017 in Meppen bei der Unteren Wasserbehörde. Das 104seitige Protokoll zzgl. 60 Seiten als Anlage ist nicht nur im Umfang, sondern auch in Wort und im Inhalt stark (1). Ziel und Zweck des Erörterungstermins war die Gelegenheit für Antragsteller (WVLL), betroffene Träger öffentlicher Belange sowie Einwender zu ihren beim Landkreis Emsland (LK) eingereichten Anträgen, Stellungnahmen bzw. Einwendungen noch einmal Stellung zu nehmen. Inwieweit die dort vorgebrachten Bedenken, Positionen oder beantragten Auflagen dann in der behördlichen Entscheidungsfindung, PRO oder KONTRA Pumpversuche, einfließen, bleibt abzuwarten. –>Weiterlesen