Kurzmitteilung – Verwaltungsgericht verwirft Klagen in 1. Instanz

Die Klagen von 3 Familien und der Ev.Ref. Kirchengemeinde Lengerich gegen die Erlaubnis der laufenden Pumpversuche in Lengerich-Handrup durch den Landkreis Emsland (1) wurde am 8.7.2021 mündlich vor dem Verwaltungsgericht in Osnabrück verhandelt. In diesem Termin bestätigten sich von den Klägern gerügte erhebliche Verfahrensmängel bei der Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP).

Im zweiten Gerichtstermin legte der Beklagte Landkreis nun mit einer zwischenzeitlich durchgeführten zweiten UVP-Vorprüfung nach, gegen die das Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 16.09.2021 zunächst erneut Bedenken äußerte.

Nach Bewertung der Kläger weist auch die nachgebesserte UVP-Vorprüfung noch erhebliche Mängel auf. Insbesondere sind in der nachgereichten Vorprüfung Prüfungsbereiche vornherein als nicht zu prüfen bezeichnet worden, obgleich diese im Rahmen einer Vorprüfung hätten untersucht werden müssen. So ist insbesondere der Prüfungsbereich „Baumhecken und avifaunistisch wertvoller Bereiche (u.a. Vogelbrutschutzgebiete) außerhalb von Natura 2000 Gebieten nach Einschätzung der Kläger zu Unrecht als Prüfungsgegenstand ausgeklammert bzw. ist dieser nicht ordnungsgemäß abgearbeitet worden. Letztlich bewertet das Gericht zur großen Enttäuschung der Kläger und Überraschung auch der Prozessbeobachter gleichwohl die Nachholung der UVP-Vorprüfung als ausreichend. Die Klagen werden zurückgewiesen, Schäden am Eigentum der Kläger seien nicht zu erwarten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (2).

Die Kläger wollen jetzt zunächst die weitere Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob gegen das Urteil in die zweite Instanz gegangen werden soll, und sich auch mit der AG Unser Wasser darüber beraten, wie weiter zu verfahren ist.

Die NOZ-Schlagzeile von heute (3) Pumpversuch im Wassergewinnungsgebiet Lengerich-Handrup ist rechtmäßig suggeriert dagegen, dass die Pumpversuche rechtens seien und damit auch, dass Landkreis und Wasserverband richtig gehandelt hätten und dies mit der Fortsetzung auch weiterhin tun… Mitnichten, denn 1.) nicht nur die Petition mit über 1200 Unterschriften werde bislang ignoriert, sondern 2.) auch die negativen Auswirkungen der Pumpversuche seit ihrem Beginn. Diese Darlegungen standen jedoch nicht zur Entscheidung in Osnabrück und wurden vor Gericht auch nicht thematisiert.

Leider laufen die Pumpen weiter!

Zwischenzeitlich setzen sich die Schäden durch den Pumpversuch fort, wie gerade jüngst im N3 Fernsehen ‘Hallo Niedersachsen‘ vom 14.9.2021 dokumentiert wurde und in der Mediathek nachzuschauen ist.

Die Befürchtung weiterer Schäden hat die NOZ in der Ausgabe der Lingener Tagespost (4) vom 18.9.2021 aufgegriffen und auch, dass die Kläger sich vom Urteil überrumpelt fühlen. Die AG Unser Wasser werde weiter gegen die Wasserförderung in Lengerich kämpfen.

Quellenverzeichnis:

  1. https://www.ag-unser-wasser.de/wp-content/uploads/2020/04/%C3%9Cbersicht_Warum-wir-den-Rechtsweg-beschreiten2019-12-22.pdf

  1. https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klagen-gegen-pumpversuch-fur-das-wassergewinnungsgebiet-lengerich-handrup-erfolglos-204228.html

  2. https://www.noz.de/lokales/lengerich/artikel/2423652/wasserpumpversuch-im-gebiet-lengerich-handrup-ist-rechtmaessig – NOZ vom 17.09.2021, 09:17 Uhr

  3. https://www.ag-unser-wasser.de/wp-content/uploads/2021/09/Vom-Gericht-%C3%9CberrumpeltLT-20210918s.pdf – Abdruck in der Lingener Tagespost vom 18.09.2021, bzw. online:  Bürgerinitiative kämpft weiter gegen Wasserförderung in Lengerich (noz.de)

Die AG Unser Wasser, im September 2021

AG Unser Wasser geht auf Sendung!

Wir reden Klartext! – in der Sendung Klartext des Bürgerradios Ems-Vechte-Welle am 27. Juli 2021, 19:00 bis 20:00 Uhr

Am 27. Juli 2021 war es soweit: Das zweite Mal konnten wir mit den Hörern vom Bürgerradio Ems-Vechte-Welle in Kontakt treten. Eine knappe Stunde lang hatten wir die Gelegenheit, Argumente für den Erhalt des Grundwassers in Lengerich, Handrup und Umgebung auszutauschen und Begründungen darzulegen, warum das geplante Wasserwerk des Wasserverbandes Lingener Land (WVLL) und die vom Landkreis genehmigten Pumpversuche den Natur- und Wasserhaushalt dieser Region nachhaltig und dauerhaft schädigen. Diesmal wegen Corona nicht im Studio, sondern direkt vor Ort bei Ramings Mühle, in der Nähe der Förderbrunnen,    wo die Auswirkungen der Pumpversuche bereits sichtbar sind. (Link zum Mitschnitt am Ende dieses Beitrags)

Erster Schwerpunkt war unsere Petition an den Landrat des Landkreises Emsland, Marc-André Burgdorf. Da seit Antragstellung der Pumpversuche weder Wasserverband noch Landkreis bereit waren, die Hinweise und Erkenntnisse der Betroffenen einfließen zu lassen, blieben nur zwei Wege, um in eine Diskussion einzusteigen. Einerseits eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück, wo die Korrektheit des Antrags und der Geneh-migung geprüft wird. Andererseits der Start einer Petition als verankertes Bürgerrecht.

Mit der Petition fordern wir den sofortigen Stopp der Pumpversuche. Obwohl eine hohe Anzahl Betroffene und Mitfühlende in der Bevölkerung unsere Bedenken und Forderung stützen, sieht die Politik immer noch keinen Handlungsbedarf, und die Genehmigungbehörde will erst einmal die juristischen Verfahren abwarten. Das ist für uns nicht nachvollziehbar und inakzeptabel. Denn die Petition bezieht sich auf die schon jetzt eintretenden Auswirkungen des Pumpversuchs und nicht auf den Verwaltungsvorgang.

Der Pumpversuch muss gestoppt werden, um die Natur vor weiteren Schäden zu bewahren, so die Forderung der Petition. Wir können belegen, dass der Pumpversuch erheblich größere schädliche Auswirkungen auf die hiesige Flora und Fauna hat, als es der WVLL den Kommunen und der Bevölkerung weismachen will. Nicht nur unsere eigene Messungen und Messstellen bestätigen dies.

Zudem stellen wir gravierende Abweichungen zu den Prognosen der Antragsunterlagen fest, u.a., weil der WVLL in seinen hydrologischen Berechnungsmodellen (ausschließlich am Computer!) Parameter benutzt,      die er überdies der Öffentlichkeit vorenthält. So sind die Pegelstände in der 2. Pumpstufe, wo zur Zeit mit 1,0 Millionen m³ unvermindert weiter gepumpt wird, schon erheblich niedriger als ursprünglich für die Anträge modelliert. Auch fällt das Einzugsgebiet deutlich größer aus als ursprünglich angenommen.

Wir berichteten von den Alternativen zu den Pumpversuchen, die vorhanden sind. Mehr erfahren Sie auch in Alternative Wasserförderung statt Generationenkonflikt! Fachkonferenzen wie z.B. Emslandplan 2.0 – nach-haltiges Wassermanagement in die Fläche bringen (Onlineveranstaltung des Landkreises am 03. März 2021) sind sicherlich hilfreich, das Bewusstsein zu schärfen, dass die Wasservorräte leider nur endlich sind. Es muss hier z. B. versucht werden, das Regenwasser vor Ort länger zurückzuhalten, um es in Trockenzeiten einsetzen zu können.

Die Auswirkungen des Klimawandels mit Dürre und Starkregenperioden sind überall zu spüren. Förderbedingte Absenkungen führen zu Abrissen der Pflanzen und Bäume zum Grundwasseranschluss. Der Wasserverband negiert die Absenkungen – und demzufolge die Schäden – indem er als Referenzjahr 2018 nimmt, das trock-kenste Jahr seit Aufzeichnung von Wetterdaten. Bei einem Abgleich mit den Normaljahren 2015 – 2017 kämen ganz andere Werte zustande. Dadurch ließen sich die tatsächlich förderbedingten Absenkungen erkennen, wie sie messtechnisch erfasst sind:Grundwasserstände April 2021 (1,0 Mio. m³) im Vergleich zu April 2020 (0,5 Mio. m³) und modellierte Absenkungen zur Vergrößerung auf die Grafik klicken!

In obiger Grafik erkennt man die Unzuverlässigkeit der Prognosen. Trotz besserer Wasserbilanz in 2021 sinkt der Grundwasserspiegel im Umkreis der Förderbrunnen stärker ab als zu Beginn des Pumpversuchs in 2020.

Der Pumpantrag stützt sich auf die Daten eines normalen Jahres von 2016, die Referenzwerte auf das Extrem-trockenjahr 2018. Von Fairness bei Entschädigungen kann absolut keine Rede sein, so lange durch diese Tricksereien zum einen ganze Gebiete heraus gerechnet bzw. zum anderen Absenkungen abgestritten werden. Durch diese Machenschaften werden Betriebe an den Rand ihrer Existenz gedrängt, da hilft auch nicht der ständige Verweis auf den sogenannten öffentlichen Auftrag und auf die Verpflichtung der Betriebe für die Allgemeinheit.

Wo bleibt da die Objektivität und Verantwortung der Behörden gegenüber den jetzt Betroffenen und späteren Generationen? Ein Baum ist z. B. mehr Wert als nur der Preis für einen Raummeter Holz. Ob die jetzige Flut-katastrophe hilft, das Bewusstsein für den Klimawandel zu schärfen und wachrüttelt – hoffentlich stirbt diesmal die Hoffnung nicht zuletzt.

Die Abschlussfrage im Interview – Wem gehört das Wasser? / Wer kann die Rechte für die Grundwasser-Abschöpfung vergeben? – spricht auf den Generationenvertrag an. Diese Verantwortung für die nachfolgenden Generationen vermissen wir bei den handelnden Akteuren im Wasserverband und Landkreis. Bereits in dem Beitrag 50 Jahre Wasserverband und Ansichten von Ganz Oben vom 25. November 2015 haben wir diesbezüg-lich zum Nachdenken und Innehalten angeregt und auf die ‚Laudatio si‘ des Papstes Franziskus hingewiesen. Dort ist die Umwelt eine Leihgabe, die jede Generation empfängt und an die nächste weitergeben muss.

Einfach nur dankbar sein, dass im Untergrund Wasserreserven vorhanden sind, ohne sie abpumpen zu müssen und den Untergrund zu destabilisieren und zu entleeren, das ist die Botschaft an die heutige Generation. Wir hoffen, dass die Hörer das aufgreifen und unsere Sachargumente, die wir haben, auf dieser Homepage nach-lesen. Entweder die Artikel oder aber ganz komprimiert auf der Download-Seite, wo die Sachargumente in Tabellen, Grafiken usw. dargestellt sind.

Die Reaktion auf die Pumpversuche muss sofort erfolgen! Sprechen Sie Ihren Kreistagsabgeordneten direkt an!

Das ganze Radiointerview können Sie hier nachhören.

Aufgrund der Datenmenge und der technischen Voraussetzung, die zum Abhören der Audiodatei nötig ist, haben wir für Sie eine Protokollanfertigung gemacht. In diesem Interviewmitschnitt können Sie sich schnell und unkompliziert einen Überblick über die Radiosendung verschaffen.

zusammengestellt von: Heinrich Mönster, im August 2021

Petition übergeben – Aussagen und Strategie fragwürdig?

Kurzmitteilung der AG Unser Wasser zur Petitionsübergabe

1210 Personen haben vom 24. März bis zum 13. Juni 2021 unsere Petition zum sofortigen Stopp des laufenden Pumpversuchs in Lengerich-Handrup unterschrieben – dafür vielen Dank. Wie bereits auf der Openpetition-Seite mitgeteilt, haben wir am 16.06.2021 die Petitions-Unterschriften zusammen mit Begründungen an den Landrat Marc-Andre Burgdorf übergeben.

Im Übergabeordner haben wir die im Gespräch erläuterten Sachverhalte abgedruckt. Dazu zählen aktuelle Messdatenvergleiche, welche die den Pumpversuchen zugrunde liegenden Modellrechnungen in Frage stellen:

Messstelle nahe Brunnen IV: bei stark variierenden Förderraten weichen die Messdaten von WVLL und AGUW voneinander ab: am 19.Feb. 481 m³, am 23.Feb. 406 m³ gepumpt

Zur Vergrößerung klicken Sie auf die Grafik!

Messstelle südlich Brunnen I u. II: umliegende Messstellen durch Oberflächengewässer verfälscht, sodass Grundwasserstand am betroffenen Haus falsch modelliert ist

Zur Vergrößerung klicken Sie auf die Grafik!

Hier erkennt man die beiden Hauptprobleme der laufenden Pumpversuchsdurchführung:

  • täglich variierende Pumpraten lassen keine Ursachen für Grundwasserspiegeländerungen zu – das Ziel der hydrogeologischen Gebietsuntersuchung kann nicht erreicht werden!

  • Durch Quellen, Gräben, Vorfluter oder Bäche verfälschte Grundwassermessstellen modellieren das Gebiet falsch – Beweissicherungen für betroffene Gebiete sind so nicht möglich!

Fazit:

Der Wasserverband Lingener Land wirft die Millionen Investitionen zum Fenster raus, auf Kosten der Wassernutzer! …nicht umsonst musste der Kubikmeter-Preis jüngst von 0,91 auf 1,07 EUR erhöht werden. Hier sind die den Verband tragenden Kommunen verantwortlich!

Die betroffenen Anlieger und Wirtschafter werden für förderbedingte Nachteile und Zerstörungen nicht rechtskonform entschädigt. Genau deswegen wurde gegen die Genehmigung geklagt, was nun endlich am 8.07.2021 beim Verwaltungsgericht in Osnabrück verhandelt wird…

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